Erfahrungen unserer Kunden mit Meine Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist viel zu Umfangreich. Trotz Hilfe unseres Hausarztes war es sehr schwierig die richtige Formulierung der einzelnen Bereiche zu finden. Der einzige Vorteil war, dass ich mich dadurch intensiv mit meiner Patientenverfügung auseinander gesetzt habe. Ich werde aber eine kürzere Version einer Patientenverfügung ausstellen und für den Notfall bereit legen.
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Wir bedauern, dass Sie mit dem Ergebnis unseres Serviceangebotes nicht zufrieden sind. Der Umfang ergibt sich aus der Genauigkeit, in der die Formulierungen rechtswirksam zu erstellen sind. Darüberhinaus bieten wir die Möglichkeit, für verschiedenen Lebenssituationen unterschiedliche Maßnahmen zu verfügen. Eine Möglichkeit, die übrigens von vielen Ärzten sehr positiv bewertet wird.

22. Mai 2019

Ihre Ausführungen und Informationen waren sehr hilfreich für meine Patientenverfügung. Die Objektivität und die Unverbindlichkeiten waren ausschlaggebend für meine Entscheidung, eine Patientenverfügung mit Ihrer Unterstützung zu erstellen. Den Notfallbogen hätte ich mir in Form einer Scheckkarte gewünscht, wo auch die Patientenverfügung hinterlegt sein könnte. Den Mehraufwand hierfür hätte ich gerne übernommen.

Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Der von Ihnen nachvollziehbar formulierte Wunsch ist technisch leider schwer machbar, da es möglich sein soll, auf dem Notfallbogen umfangreichere Eintragungen vornehmen zu können, was auf einer Notfallkarte mangels Platz nicht möglich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis

22. Mai 2019

Kein Bearbeiter schaut über die erstellte Patientenverfügung, sind Fehler bei der Erstellung gemacht wurden, wird eine Fehlerhafte Verfügung in Rechnung gestellt.Von mir keinen Stern
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Es tut uns leid, dass Sie mit unserem Serviceangebot nicht zufrieden sind. Wir bedauern, dass Sie an unser Online-Serviceangebot die Erwartung geknüpft haben, eine persönliche Beratung zu erhalten. Ein Service, der auch zu dem angebotenen Preis nicht leistbar wäre. Unser Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die Nutzung unserer Geld-zurück-Garantie anbieten.

16. Mai 2019

Leider habe ich nur eine Ausfertigung erhalten, konnte auch keine farbliche Kennzeichnung am Rand feststellen. Natürlich kann ich mir meine Patientenverfügung auch selbst kopieren. In dem Fall wäre es sinnvoll Ihr Schreiben verständlicher zu formulieren.
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Mehrfachausfertigungen werden lediglich für bevollmächtigte Personen erstellt, da sie diese bei der Ausführung Ihrer Vollmacht benötigen. Danke für Ihren Hinweis zur Formulierung unserer Schreiben, den wir gerne prüfen werden.

16. Mai 2019

Alles bestens gelaufen

15. Mai 2019

verständlich, für Laien gut zu handhaben. Schnelle Antwort, Empfehle ich weiter.

15. Mai 2019

Sehr schlüssig, auch für Laien verständlich, kann man weiterempfehlen.

15. Mai 2019

Das Ausfüllen und erarbeiten ihres Programms bezüglich der Vorsorgedokumente ist sehr gut gestaltet und aufbereitet . Die Informationen sind da wo man sie braucht. Bezüglich des "Handlings" nach Unterschrift und Weitergabe besteht m.E. jedoch noch Klärungsbedarf, was die Gültigkeit betrifft. Eine Unterschriftsbestätigung durch ein Ortsgericht, bringt das Dokument in Einheit (Dokument wird zusammen geheftet und versiegelt) zusammen und kann /könnte im Bedarfsfall auch durch hoheitliche Stellen, Banken ect . leichter akzeptiert werden. Da ich selbst Bankkaufmann bis Mai 2017 war, kenne ich die Problematik am Schalter. Auch wenn diese Bestätigung kein gesetzliches Erfordernis beinhaltet, erleichtert sie die Durchsetzung.Die Unterschriftsbestätigung durch ein Ortsgericht kostet weniger als 10 €. Da kann man schon in den umfangreichen Informationen noch hinweisen. Vielleicht ist das ja ein Denkanstoß mit dem sie arbeiten können.
Viele Grüße und vielen Dank
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Wir haben dazu umfangreiche Informationen in den Hilfetexten des Online-Interviews hinterlegt. Insbesondere empfehlen wir auch, in Bezug auf Depotvollmachten die Formulare des jeweiligen Kreditinstitutes zu verwenden, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu sein. Zur Beglaubigung haben wir auch hier in unserem Ratgeber-Bereich unter der Rubrik "Notar" zusammengestellt.

12. Mai 2019

Es ist nicht genau ersichtlich wann ich keine wiederbelebung möchte.ich möchte das nicht mehr. Wenn ich unheilbar krank bin.bei dem unfallkärtchen.das was ich in geldbeutel tun soll.steht keine wiederbelebung.doch bei einem unfall und im falle genesung möchte ich das sehr wohl.das ist in der patientenverfügung leider nicht ersichtlich
Anmerkung der DGV: In jeder von Ihnen ausgewählten Lebenssituation können Sie unterschiedlich voneinander bestimmen, was Sie in Punkto Wiederbelebung wünschen oder ablehnen. Auf dem Notfallbogen wird nur der Unfall benannt, da hier nicht erwartet werden kann, dass sich das med. Personal so zeitnah die Patientenverfügung durchliest. Und genau in der Unfallsituation besteht natürlich auch die größte Chance auf Wiederbelebung. Wenn Sie in anderen Lebenssituationen bei schwerer Krankheit keine Wiederbelebung mehr wünschen, können Sie dies dort angeben. Unser Kundenservice wird sich zur Klärung noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen.

11. Mai 2019

Ich habe mich etwas schwer getan beim Ausfüllen der Fragen. Da ich am Anfang immer nach der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung gesucht habe. Es wäre zu empfehlen am Anfang bei der Patientenverfügung gleich auf die beiden Vollmachten mit hinzuweisen.
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Wir werden prüfen, ob und wo wir diesen Hinweis zu den bereits bestehenden Informationen zur Vorsorgevollmacht noch ergänzen können.

10. Mai 2019

Bin sehr zufrieden mit Ihrem Angebot, besonders mit dem technischen Ablauf über das Internet. Ich würde es jedoch begrüssen, wenn ein Eintrag über kurze evtl gewünschte persönliche Erklärungen, zusätzliche Wünsche oder Zusätze, jeweils unmittelbar hinter dem ausgewählten Behandlungswunsch möglich wäre. (s. PV des HDV) Die Möglichkeit der Konkretisierung auf einer sep. Seite, finde ich unübersichtlich.Außerdem sind die Möglichkeiten einer Wiederbelebung, die ja ab sofort erforderlich werden könnte, m. E. nicht ausreichend detailliert dargestellt. Z.B. Unfallrettung (Zeitproblem), Krankenhaus-OP, oder sonst. Behandlung, die eine Narkose erfordern ohne aktuell bereits vorliegende andere lebensbedrohliche Krankheiten.
Andererseits Wiederbelebung zum Ende des Lebens bzw. in der Sterbephase oder bei hochgradiger Demenz.
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Die Möglichkeit einer individuellen Eintragung zu jedem Behandlungswunsch ist nachvollziehbar, wir haben dies jedoch bewusst vermieden, weil wir ein hohes Risiko darin sehen, dass widersprüchliche oder unklare individuelle Aussagen die notwendige Eindeutigkeit der vorgegebenen Formulierung wieder zunichte machen.
Zu Ihrer Anmerkung bzgl. der Wiederbelebung: Bei der Frage, welche der von Ihnen ausgewählten Lebenssituationen im Ernstfall zur Anwendung kommt wird immer in Betracht gezogen, welche Situation Ihr Leben vorrangig prägt. So werden z.b. im Fall einer fortgeschrittenen Demenz die dort von Ihnen verfügten Maßnahmen zur Wiederbelebung zur Entscheidung herbeigezogen, in einer reinen Unfallsituation ohne Krankheitsbild, die unter der Unfallsituation verfügten Maßnahmen berücksichtigt.

10. Mai 2019

Ich bin mit der Entscheidung, bei Ihnen diese ausführliche Patientenverfügung abgeschlossen zu haben sehr zufrieden. Da ich alleinstehend bin, ist es für mich sehr wichtig, dass ich soweit wie möglich, alles für mich 'regeln' konnte. Ich habe auch schon vielen Bekannten von 'Ihrer Patientenverfügung' erzählt und auch Einsicht gewähren lassen.

5. Mai 2019

Professionell aufbereitet und gut strukturiert. Auch das Portal lässt sich gut und intuitiv bedienen.

4. Mai 2019

Ich bin begeistert über die professionelle Aufbereitung der Fragen, der Zusatz-Informationen, der technischen Umsetzung, der gesamte Prozess-Ablauf: Endlich ist mir mal ein Tool begegnet, das die IT-Möglichkeiten auch nutzt! Vielen Dank für dieses Angebot, es fehlte bisher...

4. Mai 2019

Super Sache aber auch aufwendig da sehr umfangreich!

4. Mai 2019

Vielen Dank. Ihr Angebot war sehr hilfreich für mich.

4. Mai 2019

Gute verständliche Auskunft bei Nachfragen. Guter Service bis dato.

28. April 2019

Die Idee solch einen Service anzubieten, finde ich heutigen Situation äußerst Dringlich.Ich möchte u.a.nicht zur Gewinnmaximierung der Ärzte beitragen.

27. April 2019

Verständliche Führung durch dieses wichtige Thema. Hilfestellung bei der Auswahl der Festlegungen. Ich glaube, dass sich jeder mit dem Thema auseinander setzen muss, um die Angehörigen im Ernstfall nicht zu überfordern. Denn eins gewiss, das Leben endet mit dem Tod. Und den sollten wir selbstbestimmt gegenübertreten.

27. April 2019

alles super

25. April 2019

War alles gut erklärt. Und gut online zu beantragen.

24. April 2019

Insgesamt sehr empfehlenswert. Dennoch, über die palliative Medikation wurde zu wenig erklärt, habe ich mir dann selbst erfragt und erlesen. Zudem fehlt der Part über den Herzschrittmacher !!! Ich weiß, wovon ich rede!!!!! Das ist aber ein Problem aller Vordrucke und des Bewusstseins der meisten Menschen!!!
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Gerne nehmen wir Ihre Anregung an und erweitern unsere Informationen zur palliativmedizinischen Indikation an einigen Stellen. Das von Ihnen angesprochene Thema "Herzschrittmacher" sollte im Zusammenhang mit der Beendigung von lebenserhaltenden Maßnahmen aufgrund verschiedener Modelle mit einem Kardiologen individuell besprochen werden und kann dann in Freitextbereich der Patientenverfügung eingetragen werden.

24. April 2019

Alles gut verständlich

23. April 2019

Das ist toller Service - Danke..
Ich fände Info gut, ob „Verfügungsberechtigte“ ebenfalls über Erfassung informiert werden/wurden...Tschüss und viele Grüße
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Sofern Sie mit Ihrem Vorschlag die bevollmächtigten Vertrauenspersonen ansprechen, sollten Sie diesen unbedingt die von uns zur Verfügung gestellten Mehrfachausfertigungen zukommen lassen. Damit sind diese Personen vollumfänglich informiert.

19. April 2019

Alles gut, wertige Drucke, in dreifacher Ausführung, schöne Sache

17. April 2019

evtl. sollte Sterbehilfe wie in der Schweiz im Fragebogen
eingearbeitet werden.
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Die Gesetzeslage zur Sterbehilfe bietet in Deutschland immer wieder Anlass zur Diskussion. Gerade aktuell verhandelt das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zum § 217. Wir bitten um Verständnis, dass wir in unserem Serviceangebot nur eindeutig rechtswirksame Inhalte zur Auswahl anbieten. Sollten aufgrund einer geänderten Gesetzeslage entsprechende Verfügungsoptionen möglich werden, werden wir diese zeitnah bereitstellen und unsere Nutzer informieren.

17. April 2019

Einfache und Übersichtliche Handhabung auch für den Laien. Man braucht keine Angst zu haben vor unnötigem papierkram. Die Sache ruhig angehen,ausfüllen und vom Arzt bestätigen lassen. Unterstützung bekommt man, wenn beim ausfüllen Probleme auftauchen.Ich bin froh, dass ich dieses Portal gefunden habe.Jetzt kann ich beruhigt sein, weil alles erledigt ist.Vielen Dank auf diesem Weg. Ich werde Sie weiter empfehlen.

11. April 2019

Sehr gut und übersichtlich

10. April 2019

sehr gut beschrieben und einfach auszufüllen.

10. April 2019

Super!

10. April 2019

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