Vorsorgevollmacht: Wichtige Ergänzung zur Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine oder mehrere Vertrauensperson(en), in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie es nicht können. Insbesondere für die Durchsetzung Ihres in einer Patientenverfügung dokumentierten Willens ist es sinnvoll und notwendig, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Was Sie beim Erstellen beachten müssen und was passiert, sollten Sie keine Vollmacht haben, erfahren Sie bei uns.
Definition Vorsorgevollmacht: Was ist das?
Mit einer Vorsorgevollmacht erklären Sie, wer Ihre Angelegenheiten für Sie wahrnehmen soll, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Das können Familienangehörige sein, aber auch Bekannte, Freunde oder andere Menschen, denen Sie vertrauen.
Ohne Vorsorgevollmacht kann es sein, dass eine von einem Betreuungsgericht ernannte, fremde Person („Berufsbetreuer“) in Ihrem Namen über gesundheitsrelevante, aber auch alle anderen Fragen entscheiden darf.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung regelt hingegen, in welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall einwilligen oder welche Maßnahmen nicht angewandt werden sollen. Mit der Vorsorgevollmacht sorgen Sie also für die Durchsetzung Ihres in der Patientenverfügung festgelegten Willens.
Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht
Vorsorge- und Generalvollmachten unterscheiden sich nicht zwingend. Oft werden beide sogar als Synonym verwendet.
Jedoch gilt bei Vorsorgevollmachten das Prinzip der Gestaltungsfreiheit. Sie können also selbst entscheiden, für welche Bereiche sie wem eine Vollmacht erteilen und in welchem Umfang und in welchem zeitlichen Rahmen. Ist eine Vollmacht allumfassend, geht also nicht nur auf Einzelaspekte ein, so spricht man von einer Generalvollmacht.
Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs muss eine Patientenverfügung, ausreichend konkret sein, um ihre Gültigkeit zu wahren. Die Vorsorgevollmacht ist im Gegensatz dazu inhaltlich nicht so komplex, muss aber genauso den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen möchten, gibt es drei Wege: Sie können auf ein kostenloses Muster aus dem Internet zurückgreifen, sich einen Rechtsanwalt an die Seite holen oder sich bei der Erstellung durch einen Dienstleister unterstützen lassen.
1. Kostenloses Vorsorgevollmacht-Muster benutzen
Natürlich ist es preisgünstiger, seine Vorsorgevollmacht mit einem Formular zum Ausfüllen zu erstellen. Kostenlose Muster gibt es überall im Netz. Das Muster des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ist dafür am besten geeignet, da es die einzelnen Lebensbereiche detailliert aufgelistet, so dass Sie sie einfach ankreuzen können.
Hier, aber auch bei anderen Formularen muss darauf geachtet werden, dass die richtigen Textbausteine ausgewählt werden, damit die oder der Bevollmächtigte alle Befugnisse übertragen bekommt, die er später zur Ausübung seiner Aufgaben benötigt. Der kostenlose Weg ist somit nicht unbedingt risikolos.
2. Von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellen lassen
Ein Rechtsanwalt oder Notar stellt natürlich die Gültigkeit und Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht mit hoher Wahrscheinlichkeit sicher. Jedoch ist diese Variante in jedem Fall die kostenintensivste. Somit ist sie nicht für jeden geeignet.
Zusätzlich ist alleine durch den Berufsstand nicht sichergestellt, dass es sich um einen Experten für individuelle Vorsorge handelt. Denn zu einer Vorsorgevollmacht sollte auch die ebenso wichtige Patientenverfügung erstellt werden, die spezielles Wissen erfordert.
3. Unterstützung durch Dienstleister
Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch mit einem spezialisierten Dienstleister, wie zum Beispiel Meine Patientenverfügung. Die Formulare basieren jederzeit auf einer aktuellen und rechtssicheren Grundlage und Sie können sich ganz einfach durch die einzelnen Bereiche führen lassen.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass Sie so Ihre Vorsorgevollmacht direkt in Kombination mit der Patientenverfügung ganz einfach online erstellen können. Beide Dokumente greifen so perfekt ineinander, widersprechen sich nicht und sind sicher in Ihrem Konto verwahrt und von überall aufrufbar. Hinweise und Erklärungen machen Ihnen das Verstehen leichter.
Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt?
Angehörige/Partner haben nur begrenztes Vertretungsrecht
Wer entscheidet für mich, wenn ich dies selbst nicht mehr kann? Haben nicht mein Ehepartner, meine Eltern oder meine erwachsenen Kinder ein automatisches Vertretungsrecht? Nein, bis 31.12.2022 gibt es keinen derartigen, gesetzlich geregelten Automatismus. Ab 1.1.2023 gilt ein gegenseitiges Vertretungsrechts von Ehegatten für Notfallsituation. Doch aufgepasst: Das Vertretungsrecht gilt lediglich für 6 Monate, nur für den Ehegatten (erwachsene Kinder bleiben außen vor) und nur für den Bereich der Gesundheitssorge. Die Vorsorgevollmacht bleibt also aus verschiedenen Gründen ein wichtiges Instrument, um für die Situation der eigenen Einwilligungsunfähigkeit vorzusorgen. >>> Jetzt informieren
Vorsorgevollmacht erteilt – alles geregelt?
„Ich habe eine Vorsorgevollmacht erstellt, meine Vertrauensperson weiß schon wie ich ticke.“
Das mag sein, hilft aber wenig. Denn ohne eine Patientenverfügung ist die oder der Bevollmächtigte nicht berechtigt, beispielsweise eine lebenserhaltende Maßnahme für Sie abzulehnen, auch wenn er ganz genau weiß, dass Sie sich das so wünschen würden.
Um den Bevollmächtigten mit diesen schwierigen Entscheidungen nicht zu belasten, sollten Sie sich im Vorfeld im Rahmen der Erstellung einer Patientenverfügung zu möglichen Anwendungssituation ganz konkret Ihre eigenen Gedanken machen und diese entsprechend dokumentieren.
Die Vertrauensperson nicht alleine lassen
Fragen Sie doch einmal Ihren Ehepartner, ob er weiß, inwieweit Sie sich beispielsweise im Zustand einer fortgeschrittenen Demenz noch einer Dialyse unterziehen würden? Sie sind sich da selbst nicht einmal sicher? Nur eine detailliert formulierte Patientenverfügung kann hier Klarheit schaffen – für Sie selbst und Ihre Vertrauensperson.
Vage formulierte Patientenverfügung helfen dabei nur bedingt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen in einer wirksamen Patientenverfügung Situationen und Maßnahmen konkret benannt werden. >>> Jetzt informieren
Vorsorgevollmacht ohne Notar – Das gilt es Allgemein zu beachten
Erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht ohne Notar, Anwalt oder Dienstleister, sollten Sie besonders auf Ihre Formulierungen achten. Damit eine Vorsorgevollmacht so konkret wie möglich ist, sollte sie einige Angaben gut durchdenken.
- Zur Identität des Bevollmächtigten: Ergänzen Sie bei den Daten des Bevollmächtigten auch das Geburtsdatum und ggf. den Geburtsort. Ein Wohnort kann sich ändern, ein Geburtsort nicht.
- Zum Inhalt der Bevollmächtigung: Achten Sie bei den Formulierungen darauf, dass vom Gesetz vorgeschriebene Passagen enthalten sind, um Ihre Vertrauensperson in die Lage zu versetzen, auch Ihre Patientenverfügung durchsetzen zu können. Denn eine allgemein gehaltene Generalvollmacht reicht nicht aus, um Entscheidungen treffen zu dürfen, die auch zur Verkürzung Ihres Lebens führen können. Und das ist vermutlich genau im Zusammenhang mit der Patientenverfügung notwendig und gewollt.
- Zur zeitlichen Gültigkeit: Geben Sie an, zu welchem Zeitpunkt die Bevollmächtigung endet. Wie lang sprechen Sie der/dem Bevollmächtigten die Vollmacht zu? Sofern Sie z.B. nicht explizit verfügen, dass die Vollmacht über Ihren Tod hinaus gelten soll, ist der Bevollmächtigte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr handlungsfähig.
Gültigkeit von Vorsorgevollmachten
Damit eine Vorsorgevollmacht im Allgemeinen gültig ist, bedarf es lediglich folgender Punkte:
- Ihre persönlichen Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Adresse)
- Persönliche Daten des Vollmachtnehmers (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Adresse, Telefonnummer)
- Aktuelles Datum und Ort der Erstellung
- Ihre Unterschrift
- Sie muss in Schriftform vorliegen
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Erstellung geschäftsfähig sein. Anders ist es bei der Betreuungsverfügung. Hier genügt Ihre Einwillungsfähigkeit.
Die Unterschrift des Bevollmächtigten ist nicht notwendig, kann aber dabei unterstützen, die Vertrauensperson frühzeitig in Kenntnis zu setzen.
Ab wann ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht ab dem Zeitpunkt der Bevollmächtigung, also sofort nach Unterschrift und einem dort genannten Zeitpunkt, gültig. Wer jedoch kein ausreichendes Vertrauen in die bevollmächtigte Person hat und einen Missbrauch befürchtet, kann formulieren, dass die Vollmacht für den Fall Ihrer Einwilligungsfähigkeit Ihre Gültigkeit erhält.
Diese Variante hat den großen Nachteil, dass der Bevollmächtigte möglicherweise nicht schnell genug handeln kann, da diese Bedingung gegebenenfalls erst von einem Gericht bestätigt werden muss. Hier gibt es zusätzliche Formulierungen, die die Bedingung nur in der Innenwirkung gegenüber dem Bevollmächtigten als Wunsch beinhalten ohne die Außenwirkung einzuschränken.
Bei unserer angebotenen Vollmacht können Sie zwischen verschiedenen Stufen wählen, ab wann der Bevollmächtigte handeln darf.
Bis wann ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Eine Vorsorgevollmacht wirkt, wenn nicht anders vermerkt, nur bis zum Tod des Vollmachtgebers. Sie können jedoch die Vollmacht zeitlich beschränken oder die Gültigkeit auch über den Tod hinaus definieren. Dies müssen Sie innerhalb der Vollmacht selbst tun.
Ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?
Eine notarielle Beglaubigung ist für die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht nicht notwendig, außer es handelt sich um Entscheidungsbefugnisse über Grundstückseigentum oder über eigene Wirtschaftsunternehmen. Bei der Berechtigung zur Tätigung von Immobiliengeschäften ist mindestens eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Diese kann nur in wenigen Bundesländern (Hessen und Rheinland-Pfalz) durch Behörden erbracht werden, muss aber ansonsten von einem Notar vorgenommen werden. Die kostenintensivere notarielle Beurkundung der Vollmacht berechtigt den Vollmachtnehmer bei entsprechender Formulierung ebenfalls zur Tätigung von Immobiliengeschäften.
Auch bei Vollmachten über Bankgeschäfte kann die Unterschrift durch einen Notar sinnvoll sein. Eine Depotvollmacht über Ihr Konto regeln Sie sicherheitshalber direkt mit Ihrem Kreditinstitut, damit im Ernstfall der Bevollmächtigte sofort auf Ihr Konto zugreifen kann.
Vorsorgevollmacht für mehrere Personen – geht das?
Im Grunde ist es möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Sollten Sie für unterschiedliche Bereiche verschiedene Bevollmächtigte aufrufen, ist dies auch kein Problem. So zum Beispiel, wenn Person X sich um Ihre gesundheitlichen Belange kümmert, Person Y jedoch für Ihre Finanzen zuständig ist.
Problematisch wird es in der Praxis jedoch, wenn mehrere Personen für ein und denselben Bereich bevollmächtigt sind. Dann kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, da sie sich zunächst einigen müssen. Rein rechtlich dürfen Sie dies also tun, ratsam ist es aber nur bedingt. Sie können im Übrigen auch festlegen, ob die Bevollmächtigten eine gemeinsame Entscheidung treffen müssen, oder ob jeder für sich entscheidungsberechtigt ist.
Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Natürlich kann es vorkommen, dass Sie Ihre Meinung bezüglich Ihrer Bevollmächtigung im Laufe der Zeit ändern. Vielleicht gab es Streit mit dem Bevollmächtigten, er hat Sie enttäuscht oder aber er selbst möchte nicht für Ihre Belange verantwortlich sein.
Sie können darum jederzeit Ihre Vorsorgevollmacht widerrufen und damit Ihrem Vollmachtsinhaber, die Vollmacht entziehen. Sie sollten in diesem Fall jegliche Ausfertigungen der Vollmacht einholen und vernichten. Widerruf ist jedoch nicht mehr möglich, wenn Sie selbst bereits aus körperlichen oder geistigen Gründen dazu nicht mehr in der Lage sind, also dann, wenn die Vorsorgevollmacht in ihrem eigentlichen Dasein bereits greift. Für den Fall des Widerrufs gilt das gleiche wie für die Errichtung: Ein wirksamer Widerruf setzt Ihre Geschäftsfähigkeit voraus.
FAQ
Von einer Untervollmacht spricht man, wenn der Bevollmächtigte Bereiche seiner Bevollmächtigung an einen Dritten weitergibt, so zum Beispiel für Vertretungszwecke. Dies ist nur möglich, wenn Sie Ihrem Bevollmächtigten dieses Recht in seiner Vollmacht eingeräumt haben.
Eine Vorsorgevollmacht beruht auf dem Vertrauen gegenüber dem Bevollmächtigten. Somit besteht immer ein Risiko, dass Sie sich in diesem getäuscht haben und er nicht in Ihrem Sinne handelt.
Sonstige Risiken treten bei einer Vorsorgevollmacht nur dann auf, wenn die Vollmacht zu generell oder nicht umfassend genug formuliert worden ist. Dadurch könnte es passieren, dass es dem Bevollmächtigten nicht möglich ist, alle seine Aufgaben wahrzunehmen. Somit wäre es dann wieder nötig, dass das Betreuungsgericht eingeschaltet wird und eine formelle Betreuung errichtet. Dem wirkt eine gute Beratung entgegen.
In erster Linie müssen Sie dem Bevollmächtigten vertrauen. Außerdem ist es sinnvoll, jemanden zu bestimmen, der wahrscheinlich länger gesund ist als Sie selbst. In der Vorsorgevollmacht das Kind zu benennen, ist somit naheliegend. Auch die Ehepartner oder Geschwister werden oft in der Vollmacht erwähnt. Sprechen Sie vorher unbedingt mit der angedachten Person über Ihr Vorhaben. Sie sollte auch emotional in der Lage sein, Ihre Wünsche durchzusetzen. Lehnen Sie beispielsweise im Rahmen Ihrer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ab, kann es für Ihren bevollmächtigten Angehörigen eine starke Belastung sein, dies für Sie durchsetzen zu müssen.
Nein, erst ab 1.1.2023 gilt ein sogenanntes Notfallvertretungsrecht für Ehegatten. Nachdem dieses jedoch nur den Bereich der Gesundheitssorge abdeckt und auch zeitlich begrenzt ist, macht es weiterhin Sinn im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Alle Informationen zum neuen Gesetz finden Sie hier
Eigenständige Erstellung durch Muster:
Muster als Vorlage für Ihre Vorsorgevollmacht sind in der Regel kostenlos. Jedoch ist die eigene Erstellung ohne Hilfe risikobehaftet. Die Muster könnten veraltet sein und Sie könnten sich nicht konkret genug ausdrücken, sodass der Inhalt später zu Unstimmigkeiten führen kann.
Erstellung durch einen Notar oder Rechtsanwalt:
Sollten Sie einen Anwalt oder Notar zur Hilfe nehmen, entfällt natürlich das entsprechende Honorar, dass der jeweilige Anwalt oder Notar für sich beansprucht. Dieses richtet sich nach der Gebührenordnung.
Erstellung durch Meine Patientenverfügung:
Mit Meine Patientenverfügung können Sie online eine Patientenverfügung inklusive Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bereits ab 9, 50 Euro erstellen.
Möchten Sie zudem den optionalen Notfall- und Archivservice in Anspruch nehmen, kostet Sie dies mit der Buchung des premium-Paketes jährlich lediglich 19,50 Euro.
Brauchen Sie telefonische Unterstützung bei der Erstellung, ist dies für einmalige 15 Euro möglich.
Die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus kann sinnvoll sein und muss explizit in der Vollmacht benannt werden. Der Bevollmächtigte kann somit z.B. sehr viel leichter die Wohnungsauflösung des Vollmachtgebers organisieren. Die Beerdigung könnte der Bevollmächtigte somit ebenfalls mit den Mitteln und im Sinne des Vollmachtgebers organisieren.
Sieht die Vorsorgevollmacht keine besondere Regelung über den Tod hinaus vor, endet sie automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Vorsorgevollmacht und Erbe
Gehört der Bevollmächtigte nicht zum Kreis der Erben oder ist nur einer von mehreren Erben, können Probleme auftreten. Mit dem Tod des Vollmachtgebers treten die Erben an seine Stelle. Sie erhalten somit auch das Recht, vom Bevollmächtigten Auskünfte, Rechnungslegung, Herausgabe oder sogar Schadensersatz zu fordern.