Ihr Ratgeber zur Patientenverfügung - die wichtigsten Fragen umfassend beantwortet
Die Patientenverfügung ist zusammen mit der Vorsorgevollmacht das wichtigste Instrument, um sich und seine Angehörigen auch im Falle der eigenen Einwilligungsunfähigkeit rechtssicher gegen Fremdbestimmung zu schützen. Beginnt man sich mit dem Thema zu befassen, steht man vor einer vermeintlich unüberwindbaren Fülle von Fragen:
- Wo finde ich das beste Muster oder gehe ich besser zum Notar, um meinen Patientenwillen so zu dokumentieren, dass dieser im Ernstfall auch in meinem Sinn umgesetzt wird?
- Auf welche Punkte muss ich besonders achten und kann ich als Laie das Thema überhaupt selbst lösen?
- Was muss ich tun, damit ein Bevollmächtigter im Fall meiner Einwillungsunfähigkeit meine Wertvorstellungen auch wirklich durchsetzen kann? u.v.m.
Unser Versprechen: Mit den Antworten und Tipps unserer Experten sowie den Informationen zu den wichtigsten Hintergründen sind Sie in der Lage, das Thema in Kürze für sich zu lösen.
- Zusammenfassung: In 30 Sekunden erklärt
- Gesetzliche Grundlage: Die Gesetzeslage kurz erklärt
- Anwendung der Patientenverfügung: Wann kommt sie mit welcher Wirkung zum Einsatz?
- Selbstbestimmt mit Patientenverfügung: Was kann man verfügen - was nicht?
- Die 5 wichtigsten Gründe: Warum sollte ich jetzt vorsorgen?
- Gültigkeit: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Patientenverfügung 2023: Auf was ist bei der Formulierung zu achten?
- Offizielles Muster: Woher bekomme ich ein rechtswirksames Formular?
- Eine gute Patientenverfügung: Was macht den Unterschied?
- Viele Wege zur Umsetzung: Welches ist für mich der Richtige?
- Die 5 häufigsten Gegenargumente: Warum Menschen keine Patientenverfügung erstellen
- Aktualität: Verliert eine Patientenverfügung Ihre Gültigkeit?
- Verfügbarkeit: Patientenverfügung muss bekannt und auffindbar sein!
- Einwilligungsunfähig: Warum ist Vorsorgevollmacht wichtig?
- Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung: Zusammenhänge und Unterschiede
- FAQ: Häufige Fragen schnell beantwortet
Patientenverfügung erklärt in 30 Sekunden
- Mit einer schriftlich dokumentierten Patientenverfügung wahren Sie Ihre Selbstbestimmung, auch wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
- Sie können damit für bestimmte Situationen intensivmedizinische Maßnahmen ablehnen aber auch Behandlungsformen einfordern (Palliativmedizin).
- Es gibt nur wenige formelle Vorgaben (Unterschrift, volljährig und im Moment der Erstellung einwilligungsfähig).
- Eine Beglaubigung oder Beratung durch Anwalt oder Notar ist nicht notwendig.
- So leicht einem die Erstellung oft gemacht wird, umso wichtiger ist das Verständnis zu den getroffenen Verfügungen – es geht letztendlich um Ihre Selbstbestimmung in lebensbedrohlichen Situationen.
- Um die volle Rechtswirksamkeit zu erreichen, müssen Behandlungssituationen und die intensivmedizinischen Maßnahmen konkret beschrieben sein.
- Eine Patientenverfügung wird bei ihrer Anwendung immer vom Arzt und dem Bevollmächtigten bzw. Betreuer in Bezug auf die eingetretene Situation auf Passgenauigkeit hin geprüft.
- Je mehr Situationen darin konkret beschrieben sind, umso besser lässt sich Ihr Patientenwille bei einer tatsächlich eingetretenen Situation ableiten.
- Das Wissen um die Existenz einer Patientenverfügung und deren Verfügbarkeit im Ernstfall ist genauso wichtig, wie die Patientenverfügung selbst.
Gesetzliche Grundlage: Wieso wurde die Patientenverfügung gesetzlich geregelt?
Jeder kann in Folge eines Unfalls oder einer länger verlaufenden, vielleicht unheilbaren Krankheit in eine Situation kommen, in der er nicht mehr entscheidungsfähig ist oder sich nicht mehr äußern kann. In derartigen Situationen steht uns heutzutage ein hoch entwickelter Standard intensivmedizinischer Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, mit denen es möglich ist, Leben deutlich zu verlängern.
Unsere Wertvorstellungen von empfundener Lebensqualität sind dagegen vielfältig und von ganz anderen, eben sehr menschlichen Faktoren geprägt. In Abhängigkeit davon entwickelt jeder seine eigene Vorstellung, ab welchen Krankheitssituationen nicht mehr alle Möglichkeiten an lebensverlängernden Maßnahmen ausgeschöpft werden sollen. Und genau für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidungen selbst äußern zu können, hat der Gesetzgeber zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts mit dem § 1901a BGB im Jahr 2009 das Werkzeug der Patientenverfügung geschaffen.
Anwendung der Patientenverfügung: Wann kommt sie mit welcher Wirkung zum Einsatz?
Zu Allererst: Ihre Patientenverfügung wirkt immer erst dann, wenn Sie selbst einwilligungsunfähig sind. Die Einwilligungsunfähigkeit kann aufgrund eines Gesundheitszustandes oder einer Bewusstlosigkeit eintreten. Im Rahmen einer geplanten Operation mit Vollnarkose tritt zwar auch dieser Zustand ein, hier stimmen Sie jedoch bewusst im Vorfeld den vorgesehenen ärztlichen Maßnahmen mit Ihrer Unterschrift zu. Eine Patientenverfügung greift für diesen Fall nur dann, wenn in Folge der Operation ungeplante Situationen eintreten würden.
Eine Patientenverfügung wird nie ohne vorherige Interpretation angewendet. Es gibt ganz klare, gesetzlich vorgeschriebene Regeln, nach denen der behandelnde Arzt und der bevollmächtige Vertreter oder Betreuer prüfen müssen, ob der Inhalt der Patientenverfügung auf Behandlungs- und Lebenssituation anwendbar ist.
Wie der Patientenwille im Detail ermittelt wird und was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder Unstimmigkeiten bei der Auslegung der Patientenverfügung entstehen, können Sie unserem Schema entnehmen. Auch die Rollen von Betreuer, Bevollmächtigten und Betreuungsgericht werden darin erläutert.
Wir hören oft von Ehe- und Lebenspartnern, dass sie durchaus wissen, was sich der Partner in solch einer Situation wünschen bzw. was er ablehnen würde. Wenn man sich jedoch einmal die Frage stellt, ob man weiß, wie der Partner über konkrete Krankheits-Situationen, wie z.B. eine Demenz denkt und welche Sicht er auf ein Leben unter genau diesen Umständen hat, wird man sich häufig eine schnell aufkommende Unsicherheit eingestehen müssen. Nutzen Sie das gemeinsame Verfassen einer Patientenverfügung auch dazu, sich zu den Dingen auszutauschen, über die man im Alltag nicht spricht.
Selbstbestimmung und Patientenverfügung: Was kann ich verfügen - und was nicht?
Ich kann in einer Patientenverfügung für den Fall meiner Einwilligungsunfähigkeit die Beendigung bzw. Unterlassung von intensivmedizinischen Maßnahmen einfordern, so z.B. das Unterlassen einer künstlichen Beatmung. Darüber hinaus kann ich auch bestimmte Arten der Behandlung verlangen, sofern diese angezeigt sind (z.B. Behandlung nach palliativmedizinischen Grundsätzen). Auch Angaben zur Organspende oder zum gewünschten Ort der Unterbringung u.v.m. sind in einer Patientenverfügung richtig aufgehoben.
Oft wird die Frage gestellt, ob es nicht auch möglich ist, für bestimmte Krankheitssituationen einzufordern, dass ein von mir dabei empfundenes Leiden aktiv beendet werden soll. Dies ist mit einem klaren „Nein“ zu beantworten, denn das wäre die Aufforderung zu einer Straftat, die als „Tötung auf Verlangen“ einen Tatbestand laut Strafgesetzbuch darstellt.
Eine derartige aktive Sterbehilfe ist nicht zu verwechseln mit der passiven Sterbehilfe. Aber auch diese kann ich nicht im Rahmen einer Patientenverfügung behandeln, denn die Anwendung der passiven Sterbehilfe setzt voraus, dass ich selbst noch einwilligungsfähig bin, mich also in einer Situation befinde, in der eine Patientenverfügung überhaupt nicht zum Tragen kommt.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Sterbehilfe finden Sie >>hier
Seinen letzten Lebensabschnitt zu Hause verbringen zu wollen, ist ein oft geäußerter, naheliegender Gedanke. Sollten Sie einen derartigen Wunsch in Ihrer Patientenverfügung festhalten wollen, machen Sie sich auch bewusst, dass dies, je nach Dauer, für den Lebenspartner auch zu einer schweren Belastung werden kann. In dem Bestreben, diesen Wunsch des Partners zu erfüllen, überschreiten viele Menschen ihre eigenen Belastungsgrenzen bis hin zu entsprechenden gesundheitlichen Folgen.
Die 5 wichtigsten Gründe: Warum sollte ich jetzt vorsorgen?
Es gibt viele, sehr persönliche Gründe, die für die Erstellung einer Patientenverfügung sprechen. Manche Dinge werden einem aber auch erst bewusst, wenn man sich intensiver mit dem Thema beschäftigt. Genau dazu möchten wir Sie einladen - vielleicht helfen Ihnen dabei die TOP 5 der Argumente, die unsere Kunden bewegt haben, eine Patientenverfügung zu erstellen:
Ich möchte meine Angehörigen vor quälenden Fragen und Entscheidungen in einer solchen Situation entlasten
Auch Ihren Angehörigen geht es nicht gut, wenn es Ihnen nicht gut geht. Wie schwer ist es dann noch zusätzlich nicht zu wissen, was Sie sich in einer bestimmten Situation wünschen oder eben auch ablehnen? Nutzen Sie die Erstellung einer Patientenverfügung auch dazu, sich zu konkreten Behandlungsssituationen und Ihren persönlichen Wünschen mit Ihren Vertrauenspersonen auszutauschen. Je genauer Sie im Rahmen der Patientenverfügung Anwendungssituationen und Ihre Behandlungswünsche beschreiben, umso eher bewahren Sie Ihre Angehörigen davor, bei der Beantwortung essentieller Fragen später auf sich alleine gestellt zu sein.
Meine Angehörigen sollen sich in einer derartigen Situation dafür einsetzen können, dass mein Wille zur Anwendung kommt
Hier gilt es einen weit verbreiteten Irrtum auszuräumen: Sollten Sie selbst nicht einwilligungsfähig sein, besteht für Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) keine automatische rechtliche Grundlage dafür, für Sie Entscheidungen treffen zu dürfen, die eine lebensverkürzende Wirkung haben. Dies ist nur möglich, wenn Sie im Rahmen einer Patientenverfügung Ihren Willen konkret formuliert haben und mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht den Personen Ihres Vertrauens entsprechende Befugnisse übertragen haben. Sogar die ärztliche Schweigepflicht gegenüber Ihren engsten Angehörigen bleibt aufrechterhalten – sofern Sie im Vorfeld keine entsprechende Erklärung z.B. in der Patientenverfügung, unterzeichnet haben.
Haben Sie nur eine Patientenverfügung, aber keine Vorsorgevollmacht erstellt und sind entsprechende Entscheidungen zu treffen, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Im schlechtesten Fall entscheidet dann sogar eine fremde Person über die Anwendung Ihrer Verfügungen.
Im Verlauf einer schweren Krankheit ist mir Lebensqualität wichtiger als die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis
Die Palliativmedizin bietet in Deutschland ein umfangreiches Angebot an Behandlungsmöglichkeiten, die nicht die Lebensverlängerung, sondern die Aufrechterhaltung der Lebensqualität zum Ziel haben. Wenn Sie diese Art der Behandlung auch für sich in Anspruch nehmen wollen, bedingt dies häufig den Verzicht auf intensivmedizinische Maßnahmen. Im Rahmen der Erstellung einer Patientenverfügung können Sie dafür die Voraussetzungen schaffen und explizit eine palliativmedizinische Behandlung einfordern.
Ich möchte in Würde und selbstbestimmt sterben
Nicht immer deckt sich das, was unser Gesundheitssystem an intensivmedizinischen Maßnahmen vorsieht, mit den individuellen Vorstellungen von würdevollem und selbstbestimmten Sterben. Treten solche Situationen ein, ist der Betroffene oft nicht mehr in der Lage sein Recht zur Selbstbestimmung wahrzunehmen und beispielsweise bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen. Ohne eine Patientenverfügung fehlt sowohl Ärzten, als auch Ihren Angehörigen die rechtliche Grundlage, derartige Maßnahmen zu beenden bzw. gar nicht erst einzuleiten.
Mir ist es wichtig, meine Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln – denn nicht alles im Leben ist vorhersehbar
Es ist nur allzu menschlich, vermeintlich komplizierte oder unangenehme Dinge aufzuschieben. Man neigt dazu, sich Gründe zu suchen, warum etwas später erledigt werden kann. Richtig ist, dass die Anlässe für die mögliche Anwendung einer Patientenverfügung rein zahlenmäßig im letzten Lebensdrittel zunehmen. Dafür ist das frühere Eintreten ungeplanter Ereignisse in den Auswirkungen umso intensiver. Niemand denkt gerne daran, dass man durch einen Unfall oder eine plötzlich eintretende Krankheit überrascht werden könnte, trotzdem ist uns allen bewusst, dass dieser Fall eintreten kann. Umso wichtiger ist es dann für diesen Fall vorgesorgt zu haben – für sich selbst und seine Angehörigen.
Gültigkeit: Welche Bedingungen muss eine Patientenverfügung erfüllen?
Diese Bedingungen müssen rein rechtlich erfüllt sein, um eine gültige Patientenverfügung zu verfassen:
- Der Ersteller muss volljährig sein
- Er muss einwilligungsfähig sein
- Die Verfügung muss schriftlich abgegeben werden
- Der Ersteller muss eigenhändig unterschreiben
Somit ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar oder Hinzuziehen eines Arztes gültig. Wie wirksam Ihre Verfügung im Sinne Ihres Willens ist, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Es könnten also trotz rechtlicher Gültigkeit Unsicherheiten in der Auslegung bestehen und in Folge die Wirksamkeit der Patientenverfügung darunter leiden. Zum Unterschied zwischen Gültigkeit und Wirksamkeit erfahren Sie hier mehr.
Patientenverfügung 2023: Auf was ist bei der Formulierung zu achten?
Seit der Verabschiedung im Jahr 2009 hat sich an der Gesetzesgrundlage nichts Entscheidendes geändert. Wenn jedoch von der neuesten Patientenverfügung die Rede ist, bezieht sich das auf die mehrfach getroffenen Urteile mit denen der Bundesgerichtshof erst 2016 und 2018 klare Voraussetzungen formuliert hat, die eine rechtswirksame Patientenverfügung erfüllen muss:
- Die Behandlungssituationen, für die die getroffenen Verfügungen gelten sollen, müssen konkret beschrieben sein.
- Die intensivmedizinischen Maßnahmen bzw. Behandlungsanweisungen, die abgelehnt oder eingefordert werden, müssen genau benannt werden.
- In Folge genügt es also z.B. nicht, verallgemeinernd lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen.
Ein Blick in eine bereits erstellte Patientenverfügung lohnt sich also durchaus, um zu prüfen, ob diese den vom BGH formulierten Anforderungen entspricht. Wenn nicht, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung neu zu erstellen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie selbst prüfen können, ob Ihre bestehende Patientenverfügung 2021 auch noch die aktuellen Anforderungen erfüllt:
Offizielles Muster: Woher bekomme ich eine rechtswirksame Vorlage?
Nachdem es also ein Patientenverfügungsgesetz gibt, möchte man meinen, dass es dafür auch ein offizielles, rechtssicheres Formular oder Muster einer Behörde geben müsste. Das ist jedoch nicht der Fall. Eine dahingehende Reglementierung hat der Gesetzgeber bewusst vermieden, um keine Hürden zu schaffen und Freiraum für die Umsetzung individueller Wertvorstellungen zu lassen.
Dennoch bzw. gerade deshalb hat es sich über die Jahre hinweg als notwendig erwiesen, Rechtssicherheit für alle beteiligten Parteien (Ärzte, Familienangehörige, Bevollmächtigte, Betreuungsgerichte etc.) zu schaffen. Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil zur Patientenverfügung vom 06. Juli 2016 entschieden, dass Patientenverfügungen für ihre Anwendung konkret formuliert sein müssen. Was das genau heisst, können Sie hier nachlesen.
Nun liegt es also an jedem selbst, den richtigen Weg zur Erstellung einer rechtswirksamen Patientenverfügung zu finden. Kostenlose und inhaltlich korrekte Formulare gibt es im Internet in ausreichender Zahl. Viel entscheidender ist jedoch der Meinungsbildungs- und Informationsprozess den man durchläuft, bevor man sein Häkchen bei einer wichtigen Verfügung setzt. Warum das so wichtig ist und warum die Lösung von Meine Patientenverfügung hier optimal unterstützt erfahren Sie >> hier
Auf einen Blick: Formulare und Mustervordrucke im Vergleich mit der Lösung von Meine Patientenverfügung
Formulare
Meine Patientenverfügung
Eine gute Patientenverfügung: Was macht den Unterschied?
Es geht dabei nicht nur um die Wahl der besten Vorlage oder des besten Formulars für die neueste Patientenverfügung. Entscheidend ist dabei auch, dass Sie beim Erstellungsprozess Ihre Meinung auf der Basis neutraler Informationen und individueller Auswahlmöglichkeiten gebildet haben:
- Die Vorlage zur Patientenverfügung sollte Ihnen die Möglichkeit geben, für unterschiedliche Behandlungssituationen auch unterschiedliche Maßnahmen zu verfügen
- Die zur Auswahl stehenden Situationen sollten konkret beschrieben sein.
Schlecht: „Wenn ich an Demenz erkrankt bin, möchte ich….“
Gut: „Wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung oder Korsakow Syndrom) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen, wünsche ich…“ - Sie sollten durch den Erstellungsprozess geleitet und begleitet werden. Das kann eine entsprechend ausgebildete Person oder auch ein interaktiver und intelligent entwickelter digitaler Assistent leisten. Anderenfalls laufen Sie Gefahr viele Möglichkeiten der Ausgestaltung zu übersehen, bzw. bestimmte wichtige Punkte einfach zu vergessen.
Das Onlineinterview von Meine Patientenverfügung erfüllt diese Anforderungen optimal.
So einfach funktioniert es
Lassen Sie sich Schritt für Schritt durch unser Online-Interview zur Erstellung Ihrer persönlichen Vorsorgedokumente inkl. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung leiten. Erfahren Sie in weniger als 3 Minuten, wie Sie eine Patientenverfügung neu erstellen, die den Anforderungen des Bundesgerichtshofes (BGH) entspricht.
Viele Wege zur Umsetzung: Welcher ist für mich der Richtige?
Bei der Herangehensweise an ein so vermeintlich komplexes Thema ist es umso wichtiger, einen Weg zu finden, der einem am ehesten liegt und zusagt. Möglichkeiten gibt es dabei viele, einen kleinen Überblick mit den Pro's und Contra's zu den drei am häufigsten genutzten Varianten haben wir für Sie zusammengestellt:
Notar / Anwalt
PRO | CONTRA |
persönliche Unterstützung | hohe Kosten |
rechtlich fundierte Ausbildung | Erstellungsprozess oft unter Zeitdruck |
Möglichkeit zur Beglaubigung | Keine medizinische und oft auch wenig ethische Expertise |
Unser Fazit zu dieser Möglichkeit:
Einen Notar oder Anwalt einzuschalten, um eine rechtswirksame Patientenverfügung neu zu erstellen ist generell nicht notwendig. Für jemanden der die Kosten nicht scheut und für den eine persönliche Unterstützung durch einen Rechtsexperten besonders wichtig ist, kann das die richtige Wahl sein. Unser dringende Empfehlung: Suchen Sie sich einen auf das Thema spezialisierten Experten, sonst lassen inhaltliche Beratungsqualität oft zu wünschen übrig, insbesondere wenn es um die anderen, nicht rein rechtlichen Themen geht.
Formulare / Vordruck / Textbausteine
PRO | CONTRA |
oft kostenlos | Hintergrundinformationen müssen selbständig eingeholt werden |
meist rechtlich korrekte Formulierungen | Keine aktive Unterstützung beim Meinungsbildungsprozess |
Schnelle und einfache Erstellung | hohes Risiko, Entscheidungen ggf. leichtfertig zu treffen |
Unser Fazit zu dieser Möglichkeit:
Eine Möglichkeit, kostenfrei zu einer ebenfalls rechtswirksamen Patientenverfügung zu kommen. Vor dem Hintergrund der Tragweite der getroffenen Entscheidungen empfehlen wir jedoch dringend, sich vorher über entsprechend neutrale und anerkannte Quellen z.B. im Internet umfassend zu informieren. Für jemanden, dem eine derartige Recherche nicht liegt und dem es schwerfällt, sich aus einer Vielzahl an Informationen eine Meinung zu bilden, ist dieser Weg eher ungeeignet.
Onlineerstellung
PRO | CONTRA |
kostenlos bzw. geringe Kosten | große inhaltliche Unterschiede der Lösungen oft nicht auf Anhieb zu erkennen |
meist rechtlich korrekte Formulierungen | manchmal als Marketinginstrument zur Interessentengewinnung ohne großen inhaltlichen Anspruch genutzt |
intuitive Bedienung, wenig zusätzliche Recherche notwendig | Sofern kein Druckservice angeboten, Ausdruck selbst vorzunehmen |
Unser Fazit zu dieser Möglichkeit:
Sofern man einen der Anbieter mit hohem qualitativen und inhaltlichen Anspruch gefunden hat, ist das eine moderne und innovative Möglichkeit, seine Vorsorge mit überschaubarem Aufwand und trotzdem gut informiert in die Tat umzusetzen. Bei der Suche nach geeigneten Anbietern hilft es, zu recherchieren, welchem Unternehmenszweck das Angebot dient. Oft wird das Thema nur dazu genutzt, um Interessenten für andere Leistungen zu gewinnen – die inhaltliche Qualität der Serviceleistung lässt da oft zu wünschen übrig. Auch kann es helfen, nach Kundenbewertungen zu suchen und sofern vorhanden, diese kritisch zu begutachten. Zu den Kundenbewertungen von Meine Patientenverfügung geht es >>hier
Notar / Anwalt
PRO |
Kompetenz zu begleitenden Vollmachten |
rechtlich fundierte Ausbildung |
Möglichkeit zur Beglaubigung |
CONTRA |
hohe Kosten |
Erstellungsprozess oft unter Zeitdruck |
Keine medizinische und oft auch wenig ethische Expertise |
Unser Fazit zu dieser Möglichkeit:
Einen Notar oder Anwalt einzuschalten, um eine rechtswirksame Patientenverfügung neu zu erstellen ist generell nicht notwendig. Für jemanden der die Kosten nicht scheut und für den eine persönliche Unterstützung durch einen Rechtsexperten besonders wichtig ist, kann das die richtige Wahl sein. Unser dringende Empfehlung: Suchen Sie sich einen auf das Thema spezialisierten Experten, sonst lassen inhaltliche Beratungsqualität oft zu wünschen übrig, insbesondere wenn es um die anderen, nicht rein rechtlichen Themen geht.
Formulare / Vordruck / Textbausteine
PRO |
oft kostenlos |
meist rechtlich korrekte Formulierungen |
Schnelle und einfache Erstellung |
CONTRA |
Hintergrundinformationen müssen selbständig eingeholt werden |
Keine aktive Unterstützung beim Meinungsbildungsprozess |
hohes Risiko, Entscheidungen ggf. leichtfertig zu treffen |
Unser Fazit zu dieser Möglichkeit:
Eine Möglichkeit, kostenfrei zu einer auch wirksamen Patientenverfügung zu kommen. Vor dem Hintergrund der Tragweite der getroffenen Entscheidungen empfehlen wir jedoch dringend, sich vorher über entsprechend neutrale und anerkannte Quellen z.B. im Internet umfassend zu informieren. Für jemanden, dem eine derartige Recherche nicht liegt und dem es schwerfällt, sich aus einer Vielzahl an Informationen eine Meinung zu bilden, ist dieser Weg eher ungeeignet.
Onlineerstellung
PRO |
kostenlos bzw. geringe Kosten |
meist rechtlich korrekte Formulierungen |
intuitive Bedienung, wenig zusätzliche Recherche notwendig |
CONTRA |
große inhaltliche Unterschiede der Lösungen oft nicht auf Anhieb zu erkennen |
manchmal als Marketinginstrument zur Interessentengewinnung ohne großen inhaltlichen Anspruch genutzt |
Sofern kein Druckservice angeboten, Ausdruck selbst vorzunehmen |
Unser Fazit zu dieser Möglichkeit:
Sofern man einen der Anbieter mit hohem qualitativen und inhaltlichen Anspruch gefunden hat, ist das eine moderne und innovative Möglichkeit, seine Vorsorge mit überschaubarem Aufwand und trotzdem gut informiert in die Tat umzusetzen. Bei der Suche nach geeigneten Anbietern hilft es, zu recherchieren, welchem Unternehmenszweck das Angebot dient. Oft wird das Thema nur dazu genutzt, um Interessenten für andere Leistungen zu gewinnen – die inhaltliche Qualität der Serviceleistung lässt da oft zu wünschen übrig. Auch kann es helfen, nach Kundenbewertungen zu suchen und sofern vorhanden, diese kritisch zu begutachten. Zu den Kundenbewertungen von Meine Patientenverfügung geht es >>hier.
Die 5 häufigsten Gegenargumente: Warum Menschen keine Patientenverfügung erstellen
Viele Menschen schieben die Erstellung einer Patientenverfügung immer wieder auf oder führen Gründe an, die aus ihrer Sicht gegen die Erstellung sprechen. Wir schauen uns diese Gründe an und geben Denkanstöße:
Ich habe Angst, dass meine Patientenverfügung falsch ausgelegt wird und mir im Krankenhaus nicht mehr geholfen wird
Der Inhalt jeder Patientenverfügung wird von den Ärzten und dem Bevollmächtigten/Betreuer vor ihrer Anwendung auf Passgenauigkeit zur eingetretenen Situation interpretiert. Nur wenn diese Passgenauigkeit gegeben ist, kann die Patientenverfügung als rechtswirksame Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen herangezogen werden. Je konkreter und umfassender Sie also die Patientenverfügung verfasst haben, umso weniger Spielraum bleibt bei der Interpretation und umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass genau das, was Sie Ihren Wertvorstellungen entsprechend verfügt haben, auch Ihrem Wunsch gemäß zur Anwendung kommt. Wenn Sie dies bei der Erstellung berücksichtigen, ist diese Angst zwar nachvollziehbar, aber letztendlich unbegründet.
Ich hänge an meinem Leben und will, dass alle Maßnahmen zur Lebenserhaltung durchgeführt werden
Mithilfe einer Patientenverfügung können Sie nicht nur Behandlungen ablehnen, sondern auch bestimmte Behandlungsformen einfordern. So können Sie z.B. durch das Einfordern einer palliativmedizinischen Behandlung für bestimmte Situationen selbst bestimmen, ob ausschließlich die Lebensdauer oder vielmehr die Lebensqualität als Ziel Ihrer Behandlung definiert wird. Am Leben zu hängen, kann auch bedeuten, sich bewußt für Lebensqualität und gegen leidensverzögernde und belastende intensivmedizinische Maßnahmen zu entscheiden. Wo diese Grenze für Sie ganz persönlich verläuft, können Sie im Rahmen einer Patientenverfügung selbst bestimmen.
Mein Arzt wird schon wissen, was zu tun ist
Natürlich haben Ärzte ihre Richtlinien und die moderne Medizin berücksichtigt auch entsprechend ethische Gesichtspunkte, wenn es um die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe geht. Jedoch einmal abgesehen davon, dass ein Arzt derartige Entscheidungen nicht alleine treffen darf, wird er diese im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Spielraums auch immer unter dem Einfluss seiner eigenen, persönlichen Wertvorstellungen treffen. Den Arzt, der vielleicht einmal im Ernstfall für Ihre Behandlung verantwortlich sein wird, kennen Sie aller Voraussicht nach nicht. Man würde sich also mit einer derartigen Haltung in die Hände eines Unbekannten geben, anstatt die Möglichkeit zu nutzen, im Rahmen einer Patientenverfügung selbstbestimmt die eigenen Wertvorstellungen eingebracht zu haben.
Meine engsten Angehörigen werden sicher in meinem Sinne entscheiden
Einmal abgesehen davon, dass Sie hierfür entsprechende Voraussetzungen schaffen müssen (Vorsorgevollmacht!), verlagern Sie damit ggf. sehr schwer zu treffende Entscheidungen genau auf die Menschen, die Ihnen gegenüber die stärkste emotionale Bindung entgegen bringen. Entlasten Sie mit der Erstellung einer Patientenverfügung Ihre Liebsten und ersparen Sie ihnen die Zweifel und die Bürde, in einer ohnehin schwierigen Situation mit derartigen Entscheidungen auf sich alleine gestellt zu sein.
Ich will mich nicht mit Gedanken befassen, die mein Lebensende betreffen
Alleine, dass Sie sich hier auf unserer Seite zu diesem Thema informieren, zeigt, dass Sie sich bereits ohnehin Gedanken machen. Wenn Sie sich eine gute Stunde mehr Zeit nehmen und unser Serviceangebot zur Erstellung einer Patientenverfügung durchlaufen haben, werden Sie, wie viele unserer Kunden, feststellen, dass es ein gutes Gefühl ist, diese Dinge geregelt zu haben…und danach können Sie beruhigt dieses Thema mit einem Erledigungsvermerk gedanklich beiseite legen.
Aktualität: Verliert eine Patientenverfügung Ihre Gültigkeit?
Eine Patientenverfügung behält Ihre Gültigkeit solange, bis sie vom Ersteller widerrufen wird. Es gibt jedoch mehrere Gründe die dafür sprechen, die Verfügung z.B. alle 2 Jahre auf den Prüfstand zu stellen. Insbesondere wenn seit der Erstellung einer der folgenden Ereignisse eingetreten sind, sollte man noch einmal einen intensiven Blick in die seinerzeit getroffenen Verfügungen werfen:
- Hat es in meinem Umfeld Krankheits- oder Todesfälle gegeben und welche Erfahrungen habe ich für mich selbst daraus gewonnen?
- Haben sich Veränderungen in meinem engsten Umfeld ergeben (Partner/Kinder usw.) und hat sich dadurch meine Sicht auf das Leben verändert?
- Haben eigene Krankheit oder Unfälle mein persönliches Verständnis von „Lebensqualität“ verändert?
Und sollten Sie zu der Erkenntnis kommen, dass die in Ihrer Patientenverfügung enthaltenen Verfügungen weiterhin Ihrem Willen entsprechen, können Sie dies einfach mit einem erneuten Datum und Ihrer Unterschrift auf dem Dokument für alle Anderen nachvollziehbar vermerken. Damit räumen Sie bei einem etwas älteren Dokument Zweifel im Hinblick auf die Aktualität aus.
Auch wenn Ihre Vorsorgedokumente noch nach Jahren Ihre Wertvorstellungen wiedergeben und kein Grund besteht die Patientenverfügung neu zu erstellen, empfehlen wir das Dokument alle 2 Jahre mit einem aktuellen Datum und erneuter Unterschrift zu versehen. Obwohl die rein rechtliche Wirksamkeit auch ohne diesen Schritt gegeben ist, räumen Sie damit für den Ernstfall Zweifel aus, inwieweit Ihre Patientenverfügung noch tatsächlich auch Ihrem aktuellen Willen entspricht.
Verfügbarkeit: Patientenverfügung muss bekannt und auffindbar sein
Was hilft die beste Patientenverfügung, wenn im Ernstfall von deren Existenz niemand weiß oder kein Zugriff auf das Dokument möglich ist?
Überhaupt nichts – und deshalb ist es neben der eigentlichen Erstellung ebenso wichtig dafür zu sorgen, dass bekannt ist, bzw. erkannt wird, dass Sie eine Verfügung erstellt haben und ein Zugriff auf das Dokument im Ernstfall sichergestellt ist.
Sie sollten dabei insbesondere Situationen in Betracht ziehen, in denen Sie selbst nicht ansprechbar oder bewusstlos sind. Eine Notiz im Geldbeutel kann hier ein einfacher aber entscheidender Hinweis sein. Sofern Sie auch eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, sind die Kontaktdaten des Bevollmächtigten dabei besonders wichtig. Und dieser muss wiederum, viel mehr als Sie selbst, im Besitz der Vollmacht und der Patientenverfügung sein, um Sie in Ihrem Sinne vertreten zu können.
Das premium-Paket von Meine Patientenverfügung bietet einen Notfall- und Archivservice incl. Notfallkarte, mit deren Hilfe die Kontaktdaten der Vertrauenspersonen und die Verfügung selbst jederzeit online abrufbar sind.
Immer wieder werden wir mit dem Missverständnis konfrontiert, dass eine Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden könne. Hier kann jedoch lediglich ein Registrierungseintrag vorgenommen werden, und das auch nur dann, wenn zeitgleich eine Vorsorgevollmacht eingetragen wird. Darüber hinaus kann derzeit auch nur das Betreuungsgericht auf das Register zugreifen – also ein relativ umständlicher und wenig unmittelbarer Weg, bis die Information bei den behandelnden Ärzten vorliegt.
Einwilligungsunfähig: Warum ist eine zusätzliche Vorsorgevollmacht so wichtig?
Im Fall meiner Einwilligungsunfähigkeit darf ein Arzt nur in akuten Notfallsituationen und zeitgleicher Vorlage einer eindeutigen Patientenverfügung alleine entscheiden (§ 630 BGB). Für alle anderen Fälle (und das ist der Regelfall) ist der Arzt verpflichtet, einen gesetzlichen Betreuer bzw. die vom Patienten bevollmächtigten Vertrauenspersonen einzubeziehen. Als sogenannte Stellvertreter des einwilligungsunfähigen Patienten sind bevollmächtigte Vertrauenspersonen bzw. gesetzliche Betreuer befugt, auf der Grundlage des Patientenwillens anstelle des Patienten über Behandlungen und pflegerische Maßnahmen zu entscheiden.
Die Patientenverfügung spielt hierbei eine zentrale Rolle, sie dokumentiert den Patientenwillen und stellt dabei die Handlungsgrundlage für Stellvertreter dar. Diese sind laut Gesetz dazu verpflichtet, dem darin formulierten Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen (§1901a BGB).
Weder Ehepartner noch erwachsene Kinder besitzen im Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit ein automatisches Vertretungsrecht. Sie benötigen dafür eine Vorsorgevollmacht, anderenfalls muss das Betreuungsgericht einen Betreuer benennen. Auch wenn der Gesetzgeber aktuell an einer Änderung dieser Regelung arbeitet, bleibt die Vorsorgevollmacht ein wichtiges Element bzw. gewinnt dadurch sogar noch an Bedeutung.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung:Zusammenhänge und Unterschiede
Wir empfehlen, alle drei Vorsorgedokumente zu erstellen. Wie hängen diese Dokumente miteinander zusammen und welche Kernfunktion wird von welchem Dokument erfüllt?
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauensperson(en), Ihren verfügten Willen durchzusetzen. Damit soll eine Betreuung vermieden werden, da die Vorsorgevollmacht “vorrangig” gilt.
Betreuungsverfügung
Ist keine Vollmacht vorhanden oder wird diese aus irgendwelchen Gründen nicht akzeptiert, bestellt ein Betreuungsgericht einen Betreuer für die Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten. In einer Betreuungsverfügung äußern Sie einen Wunsch, welche Person die Betreuung übernehmen soll. Das Gericht prüft dann, ob diese Person geeignet ist.
FAQ Patientenverfügung - konkrete Antworten
Viele Menschen verknüpfen die Erstellung einer Patientenverfügung immer noch mit dem Gang zum Notar oder Anwalt. Die damit verbundenen, zum Teil erheblichen Kosten müssen jedoch nicht anfallen, um eine rechtswirksame Patientenverfügung zu erstellen:
-
- Weder eine notarielle Beratung noch eine Beglaubigung oder Beurkundung sind notwendig. Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift reichen aus, um die gesetzlichen Anforderungen formell zu erfüllen.
- Bezüglich der Rechtswirksamkeit bestehen vielmehr Anforderungen an die Inhalte und Formulierungen in einer Patientenverfügung. Die Rechtssprechung (Urteile des Bundesgerichtshofes) fordert konkrete Formulierungen. Erfahren Sie hier, was genau damit gemeint ist.
Arzt und Bevollmächtigte bzw. Betreuer müssen versuchen auf anderem Weg herauszufinden, wie Sie in der eingetretenen Situation entschieden hätten. Eine für alle Beteiligten wenig wünschenswerte Situation:
-
- Es wird versucht, z.B. anhand Ihrer früheren Äußerungen Ihren Patientenwillen zu ermitteln. Derartige Äußerungen sind jedoch selten so konkret getroffen, dass sie eindeutig auf die eingetretene Situation angewendet werden können.
- Für den Bevollmächtigten/Betreuer kann es in Folge eine erhebliche Belastung darstellen, nicht genau zu wissen, wie Sie sich in der jeweiligen Situation entschieden hätten. Und dennoch muss eine Entscheidung von großer Tragweite getroffen werden.
- Auch für Sie selbst besteht das große Risiko, dass dabei Entscheidungen getroffen werden, die nicht Ihren Wertvorstellungen entsprechen und Sie damit in eine Situation gelangen, die Sie sich weder sich selbst noch Ihren Angehörigen gewünscht hätten.
Erstaunlicherweise wird bei diesem wichtigen Thema sehr häufig nach kostenlosen und einfach anzukreuzenden Formularen gefragt. Die damit verbundenen Nachteile und Risiken werden oft übersehen:
-
- Je leichter Ihnen das Ausfüllen gemacht wird, umso größer ist das Risiko, dabei auch leichtsinnig und ungewollt Entscheidungen zu treffen, deren Tragweite man sich nicht bewusst geworden ist. Die getroffenen Verfügungen sind andererseits für Arzt, Betreuer bzw. Bevollmächtigten verpflichtend.
- Oft bieten diese Formulare wenig Auswahl und Alternativen. In Unkenntnis anderer Entscheidungsmöglichkeiten entsprechen die dann getroffenen Verfügungen nicht wirklich dem eigenen oft viel differenzierteren Willen.
- Die Nutzung intelligenter Tools, die von Experten entwickelt worden sind, bilden hier eine hochwertige und dennoch günstige Alternative, eine dem Thema angemessene Sorgfalt und Genauigkeit beizumessen. Jetzt mehr dazu erfahren