Bestattungsverfügung: Persönliche Wünsche zu Lebzeiten dokumentieren

Mit einer Bestattungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, Wünsche für Ihre eigene Bestattung festzulegen und sie für die Nachwelt zu dokumentieren. Möchten Sie eine Erd- oder Feuerbestattung? Stellen Sie sich für Ihre Beisetzung einen Friedhof, einen Bestattungswald oder das Meer vor? Haben Sie Wünsche für Ihre Trauerfeier, zum Beispiel in Bezug auf die Rede oder Musik oder möchten Sie eine Vertrauensperson benennen, die sich im Falle Ihres Todes um Ihre Bestattung kümmern soll? Komplettieren Sie Ihre Vorsorgedokumente im Rahmen unseres Serviceangebotes ohne Mehrpreis um einen weiteren wichtigen Punkt. Nutzen Sie unseren Überblick zu den häufigsten Fragen um sich vorab zu informieren:

Definition Bestattungsverfügung: Was ist das und was muss ich bei der Erstellung beachten?


Mit einer Bestattungsverfügung können Sie u.a. Ihre Wünsche zu Bestattungsart, zu Ort und Lage der Ruhestätte und zur Trauerfeier schriftlich festhalten. Ebenso können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen (sogenannte Totenfürsorgeberechtigte) benennen, die sich im Falle Ihres Todes um die Umsetzung Ihrer Wünsche kümmern soll/en.

Es gibt keine formellen Vorgaben, außer der Maßgabe, das Dokument mit Datum und Unterschrift zu versehen. Dennoch sollte der Inhalt auch im Sinne Ihrer Angehörigen so konkret und vollständig wie möglich verfasst sein. Um nichts zu vergessen, können Sie eine Vorlage verwenden, die häufig als Download im Internet bereitgestellt wird. Oder Sie erstellen das Dokument zusammen mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei Meine Patientenverfügung indem Sie ganz einfach die entsprechenden Punkte im Onlineinterview beantworten.

Wie bei einer Vorsorgevollmacht kann man eine Bestattungsverfügung von einem Notar beglaubigen lassen, wenn man sich dagegen absichern möchte, dass die Verfügung später einmal angezweifelt wird.

Bestattungsarten: Welche gibt es in Deutschland?


In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen der Erdbestattung in einem Sarg und der Feuerbestattung, bei der wiederum weitere Varianten möglich sind. Die häufigsten Bestattungsarten in Deutschland sind:

  • Erdbestattung in einem Sarg auf einem Friedhof
  • Feuerbestattung
    • in einer Urne auf einem Friedhof
    • als Baumbestattung in einer Urne mit Bestattungswald
    • als Seebestattung in einer Seeurne

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Gemeinsame Ruhestätten für Familien und Partner


Manche Friedhöfe bieten sogenannte Partnerstellen an, bei denen der nebenliegende Grabplatz für eine nachfolgende Beisetzung reserviert wird. Die Grabpflege übernimmt im Regelfall der Friedhof oder ein beauftragtes Unternehmen.

Vorteile eines Partnergrabes:

  • Reservierung zu Lebzeiten im Regelfall möglich
  • Zusammenführung Verstorbener
  • Grabpflege ist für gewöhnlich inklusive
  • Nutzungszeit endet mit dem Ablauf der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Person

Auch im Bestattungswald ist die Zusammenführung Verstorbener (Ehepartner, Familie, Gruppe von Freunden oder Gleichgesinnten) durch die Beisetzung im Wurzelwerk desselben Baumes möglich.

Sogar bei der Seebestattung kann ein örtlicher Bezug zu anderen Personen hergestellt werden, indem die Beisetzung an denselben Koordinaten erfolgt, an denen eine bereits verstorbene Person bestattet worden ist. Diese Koordinaten können auch für Gedenkfahrten angefahren werden. Spezialisierte  Bestattungsinstitute können hierzu detailliert beraten.

Anonyme Bestattung: was bedeutet das?


Bei dieser Begräbnisart wird die Grabstelle der Reihe nach vom Friedhof vergeben. Das heißt, es ist keine Auswahl der Grablage durch Angehörige möglich. Auch dem Wunsch, neben bestimmten anderen Personen bestattet zu werden, kann nicht nachgekommen werden. Die verstorbene Person wird nicht namentlich genannt. Es ist vielerorts jedoch eine Abschiednahme oder Trauerfeier am Sarg/an der Urne vor der Beisetzung möglich. Die Grabpflege erfolgt in der Regel durch den Friedhof. Eine anonyme Erdbestattung kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden. Manche Friedhöfe weisen eine Stelle im Grabfeld aus, an der Blumen oder anderer Grabschmuck niedergelegt werden können.

Bei einer Baumbestattung kann diese nur halbanonym erfolgen. Durch einen fehlenden namentlichen Nachweis am Baum ist es für Angehörige zwar nicht nachvollziehbar, wo die verstorbene Person bestattet wurde. Prinzipiell wird aber jede Urne einem spezifischen Baum zugeordnet.

Im Rahmen einer Seebestattung ist auch im Meer eine stille Beisetzung möglich, die ohne Gäste, Feier oder namentliche Nennung der verstorbenen Person auskommt.

Erdbestattung: Was ist das und was gilt es zu beachten?


Bei einer Erdbestattung wird der Körper zu Erde. Dieser Übergang kann in einem Sarg erfolgen, der im Erdreich auf einem Friedhof beigesetzt wird. Dabei benötigt der Körper, je nach Beschaffenheit des Bodens, mehrere Jahre, bis er vollständig vergangen ist und sich mit der Erde verbunden hat.

Sie können verfügen, an welchem Ort/Friedhof Sie bestattet werden möchten und wie die Trauerfeier gestaltet werden soll. Alternativ können Sie einer Vertrauensperson (z.B. dem Ehegatten) die Ausgestaltung der Details übertragen, indem Sie ihn als Totenfürsorgeberechtigten benennen.

Feuerbestattung: Was ist das und was gilt es zu beachten?


Bei einer Feuerbestattung wird der Körper zu Asche. In einem Krematorium wird die Transformierung mittels Feuer so sehr beschleunigt, dass der Körper samt Sarg innerhalb weniger Stunden vollständig zu Asche verbrannt wird. Anschließend erfolgt die Beisetzung der Asche am Bestattungsort.

Wie bei einer Erdbestattung kann man verfügen, an welchem Ort/Friedhof man bestattet werden möchten und wie die Trauerfeier gestaltet werden soll. Alternativ können Sie einer Vertrauensperson (z.B. dem Ehegatten) die Ausgestaltung der Details übertragen, indem Sie ihn als Totenfürsorgeberechtigten benennen.

Baumbestattung: Was ist das und was gilt es zu beachten?


In Deutschland ist eine Baumbestattung ausschließlich als Urnenbeisetzung in Bestattungswäldern erlaubt. Das heißt, eine Feuerbestattung ist notwendig. Diese Art der Bestattung erweitert das Angebot für Menschen, die ein pflegefreies Grab suchen, aber keine anonyme Beisetzung wollen. Natürlich hat dieser besondere Ort auch besondere Regeln und Gestaltungsmöglichkeiten. Dazu kann Sie ein Bestattungsinstitut beraten.

Auch bei dieser Bestattungsart kann man Wünsche zum Ort der Bestattung verfügen. Auch wenn diese Bestattungsform in Deutschland immer beliebter wird, gilt es dabei zu beachten, dass die Zahl der Begräbniswälder immer noch begrenzt ist. Das bedeutet, dass ihre Angehörigen eventuell einen längeren Anfahrtsweg zu Ihrem Trauerort auf sich nehmen müssen.

Seebestattung: Was ist das und was gilt es zu beachten?


Die Seebestattung ist eine besondere Beisetzungsform, die längst nicht mehr nur Seeleuten vorbehalten ist. Heute muss der Seebestattung eine Einäscherung vorausgehen. Die Übergabe der Urne an das Wasser verbindet alte Traditionen mit der Individualität einer modernen Bestattung. In Deutschland ist ein Verstreuen der Asche über dem Meer nicht zulässig.

In Deutschland ist eine Bestattung in der Nord- oder Ostsee möglich. Auch die Angabe von bestimmten Koordinaten/bereichen ist möglich.

Für die Trauerfeier gilt es die Besonderheiten zu berücksichtigen, die bei einer Seebestattung gegeben sind. So wird z.B. die Zahl der Trauergäste (zwischen 12 und 200 Personen) bei einer sogenannten begleiteten Beisetzung von der Größe des Schiffes vorgegeben. In der Wahl der Musik oder Rede sind Sie ebenso frei wie an Land. Jedoch gibt es zusätzliche Rituale, die eine Seebestattung mitgestalten, wie das Absenken der Urne, das Schlagen der Schiffsglocke und das Tönen des Schiffshorns sowie das Verstreuen von Blumenblättern an der Beisetzungsstelle.

Totenfürsorgeberechtigter: Was ist das und welche Rolle übernimmt diese Person?


Mit der Benennung einer oder mehrerer Personen als Totenfürsorgeberechtigte/r übertragen Sie auf diese Person/en das Recht dafür zu sorgen, dass Ihre in einer Bestattungsverfügung festgehaltenen Wünsche auch umgesetzt werden. Dabei kann es sich um dieselbe Person handeln, der Sie auch eine Vorsorgevollmacht erteilen. Es kann jedoch auch eine andere Person sein. Sofern Sie die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus erklärt haben und es sich um eine andere Person handelt, steht bzgl. Ihrer Bestattung das Wort der totenfürsorgeberechtigten Person über dem der vorsorgebevollmächtigten Person und auch über dem aller anderen ggf. bestattungspflichtigen Angehörigen. Dennoch ist eine enge Abstimmung zwischen allen Personen notwendig, wenn es z. B. um die Klärung etwaiger finanzieller Fragen geht.

Die Person ist nicht verpflichtet, die Totenfürsorge zu übernehmen. Sofern sie die Totenfürsorge jedoch übernimmt, können sich aus der Berechtigung auch Pflichten ergeben.Diese Person ist berechtigt und zivilrechtlich auch verpflichtet, für die Bestattung der verstorbenen Person zu sorgen. Sie muss nicht zum Kreis der Erben oder der Angehörigen zählen. Der oder die Totenfürsorgeberechtigte sollte in jedem Fall zu Lebzeiten der verfügenden Person informiert werden.