Koma / Wachkoma: Arten, Ursachen, Unterschiede – Hintergründe und Antworten
Fällt ein Angehöriger ins Koma, kommen viele Fragen auf. Wir bieten Ihnen an dieser Stelle ausführliche Informationen zu den verschiedenen Koma Arten und Koma Stufen, sowie dem Zusammenhang zwischen Koma, Wachkoma und Patientenverfügung.
Was ist ein Koma?
Koma stammt aus dem Griechischen und bedeutet „tiefer Schlaf“. Grundsätzlich wird mit Koma die schwerste Form einer Bewusstseinsstörung bezeichnet. Heute unterscheidet man vier Stufen des Komas, je nach dessen Tiefe:
- Leichtes K., Stufe I: Die Patienten reagieren auf schmerzhafte Reize noch mit gezielten Abwehrbewegungen. Ihre Pupillen ziehen sich bei Lichteinfall zusammen.
- Leichtes K., Stufe II: Die Patienten wehren Schmerzreize nur ungezielt ab. Der Pupillenreflex funktioniert.
- Tiefes K., Stufe III: Der Patient zeigt keine Schmerzabwehrreaktion mehr, sondern lediglich ungezielte Bewegungen. Die Pupillenreaktion funktioniert nur schwach.
- Tiefes K., Stufe IV: Der Patient zeigt überhaupt keine Schmerzreaktion mehr, die Pupillen sind geweitet und reagieren nicht auf Lichteinfall.
Wodurch wird ein Koma hervorgerufen?
Abgesehen vom künstlichen Koma, das bewusst von Ärzten eingeleitet wird, gibt es viele Ursachen warum ein Mensch in diese Form der Bewusstlosigkeit fällt. Hier ein paar Beispiele:
Erkrankungen des Gehirns
- Schlaganfall
- Schädel-Hirn-Trauma
- Hirnhautentzündung (Meningitis)
- Gehirnentzündung (Enzephalitis)
- Hirnblutung (z.B. durch Schlaganfall)
- Epileptischer Anfall
- Gehirntumor
Stoffwechselstörung (metabolisches Koma)
- Kreislaufversagen
- Sauerstoffmangel
- Unterzuckerung (Hypoglykämie)
- Überzuckerung (Hyperglykämie, hyperosmolares K., diabetisches K.)
- Niereninsuffizienz (urämisches K.)
- Leberinsuffizienz (hepatisches K.)
Vergiftungen
- Drogen (z. B. Alkohol, Rauschmittel)
- Gifte
- Narkosemittel
Was hat eine Patientenverfügung mit Koma zu tun?
Was bedeutet es, wenn Sie für die Situation Koma keine Patientenverfügung verfasst haben? Das Koma ist eine der wichtigsten medizinischen Fälle, in denen eine solche Verfügung von enormer Wichtigkeit ist. Im komatösen Zustand sind Sie weder einwilligungsfähig, noch können Sie Ihre Wünsche formulieren. Und Ihren Angehörigen wird es in einer solchen Situation äußerst schwerfallen, Ihren Willen zu ermitteln und diesen für Sie durchzusetzen. Halten Sie darum Ihre Wünsche im Fall eines Komas in einer Patientenverfügung fest, so umgehen Sie von vorne herein das Risiko, dass gegen Ihre Wünsche gehandelt wird und Ihre Angehörigen in dieser Situation mit derart schwerwiegenden Fragen auf sich alleine gestellt sind.
In den meisten Patientenverfügungen ist das Wachkoma nicht als spezielle Situation hervorgehoben. Meine Patientenverfügung bietet das Wachkoma als Verfügungssituation an. Hier können Sie entscheiden, wie sie im Falle dieser Diagnose intensivmedizinisch versorgt werden möchten. Über ein Freitextfeld können Sie auch erweiternde oder einschränkende Gedanken und Wünsche aufschreiben. Beispielsweise können Sie die intensivmedizinischen Maßnahmen auf eine von Ihnen bestimmte Dauer beschränken (z.B. 6 Monate oder 1 Jahr).
Welche Komaarten existieren?
Für Regelungen in einer Patientenverfügung ist die Unterscheidung nach den eingangs genannten Stufen nicht im Detail relevant. Im normalen Sprachgebrauch unterscheiden wir:
- Koma
- Wachkoma
- Minimaler Bewusstseinszustand
Und zur Abgrenzung:
- Locked-In-Syndrom
- Künstliches Koma
Diese Arten der Bewusstlosigkeit werden nachfolgend näher erläutert.
Was ist der Unterschied zwischen Koma und Wachkoma?
Koma
Koma ist die schwerste Form der Komaarten. Hier sind in der Regel keine Reaktionen des Patienten zu beobachten oder zu messen. Menschen, die sich im tiefen Koma befinden, reagieren nicht auf Außenreize und lassen sich auch durch stärkere Schmerzreize nicht aus der Bewusstlosigkeit aufwecken. Die Augen bleiben fast immer geschlossen. Bei Komapatienten wird das Herz-Kreislaufsystem durch intensivmedizinische Maßnahmen künstlich aufrechterhalten. Die Dauer eines Komas kann einige Tage bis maximal mehrere Wochen umfassen. Dann bessert sich der Zustand des Betroffenen in der Regel entweder schnell oder es tritt der Hirntod ein.
Wachkoma
Im Wachkoma, auch apallisches Syndrom genannt, können die Betroffenen hingegen eigenständig atmen und haben Wach- und Schlafphasen. Sie liegen mit offenen Augen im Bett und bewegen diese. Der Blick ist jedoch entweder starr oder irrt haltlos umher. Patienten müssen in diesem Zustand zwar künstlich ernährt werden, sie können aber beispielsweise greifen, lächeln oder weinen. Bei diesen Bewegungen handelt es sich jedoch um unbewusste Reflexe. Man spricht auch vom Schattenreich zwischen Koma und Bewusstsein. In diesem Zustand können die Personen viele Jahre überleben. In Deutschland liegen schätzungsweise 8.000 bis 12.000 Menschen im Wachkoma (lt. Deutsche Wachkoma Gesellschaft).
Kann man aus dem Koma wieder aufwachen?
Ein Aufwachen aus dem Koma ist nicht ausgeschlossen. Patienten im Wachkoma können viele Jahre überleben. Immer wieder mal werden in den Nachrichten Fälle erwähnt, wo jemand aus dem Koma / Wachkoma wieder erwacht ist. Wie lange ein Koma anhält kann nicht vorher gesagt werden. Selbst bei der leichtesten Form, dem Minimally Conscious State (MCS), also dem Minimalen Bewusstseinszustand, ist nach 12 Monaten ohne Erwachen die Chance zum Aufwachen erheblich gesunken. Die meisten Betroffenen wachen nach den 12 Monaten nicht wieder auf und wenn, dann meist mit schwersten Behinderungen aufgrund der gravierenden Hirnschädigungen.
Auch durch den Skiunfall von Michael Schumacher am 29.12.2013 ist das Thema „Koma“ präsenter geworden. Er wurde aufgrund seines schweren Schädel-Hirn-Traumas in ein künstliches Koma versetzt und nach einer gewissen Zeit wieder „zurückgeholt“ (die Medikamente wurden langsam abgesetzt). Dieser Zustand dauerte 189 Tage an. Eine lange Rehabilitationsphase hat sich seit dem angeschlossen. Sein aktueller Gesundheitszustand und die Schwere der Schäden oder Behinderung gelangen nicht an die Öffentlichkeit.
Was ist das künstliche Koma?
Das künstliche Koma ist eine besondere Form. Es wird von den Ärzten künstlich durch Medikamentengabe herbeigeführt. Der Fachausdruck heißt Sedierung und entspricht einer Narkose. Menschen werden zum Beispiel nach schweren Unfällen ins künstliche Koma versetzt, um das Gehirn auf minimale Tätigkeit herunterzufahren und damit Schmerzempfindungen sowie Gegenreaktionen zu reduzieren bzw. auszuschließen, damit der Heilprozess in Gang gesetzt werden kann. Ohne die Sedierung könnten die Patienten die Schmerzen nicht ertragen.
Nicht immer erreichen Patienten nach einer solchen Langzeitnarkose wieder den vollen Bewusstseinszustand: Die Folge ist dann ein Wachkoma nach dem künstlichen Koma. Dies kann ein kurzfristiger Zustand sein oder auch dauerhaft anhalten.
Die Begrifflichkeit „künstliches Wachkoma“ ist irreführend und weitestgehend falsch, da die Merkmale des Wachkomas bei einem künstlich hervorgerufenen Koma-Zustand, wie etwa die rudimentäre Wahrnehmung der Umgebung durch den Patienten, nicht gegeben sind.
Diese Form der Bewusstseinsreduzierung wird in einer Patientenverfügung nicht als eigene Situation geregelt. Bei Meine Patientenverfügung können Sie sich aber bei Maßnahmen zur Schmerzlinderung ausdrücklich mit einer palliativen Sedierung einverstanden erklären.
Was ist das Locked In Syndrom?
Von den vorgenannten Komaarten ist das Locked-In-Syndrom abzugrenzen. Hier handelt es sich um einen Zustand, in dem der Patient bewegungs- und sprachunfähig ist aber ansonsten bei vollem Bewusstsein. Er fühlt alles, nimmt alles um sich herum wahr, kann sich nur nicht mitteilen. Die Mediziner sind gefordert, diese Patienten von denen mit Wachkoma zu unterscheiden. Schätzungen gehen von 10 – 20% Fehldiagnosen aus, wo ein Wachkoma diagnostiziert wurde, jedoch ein Locked-In-Syndrom vorliegt.
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