Notfallkarte Patientenverfügung

Patientenverfügung-Formular auf Basis der Empfehlungen des Bundesjustizministeriums

Weil eine Patientenverfügung komplex ist, bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Broschüre mit Erläuterungen zum Thema an, die auch rechtlich gesicherte Textbausteine enthält. Diese dienen als Hilfestellung für die Erstellung einer Patientenverfügung – eine komplette Patientenverfügung des Bundesjustizministeriums stellen sie jedoch nicht dar. Denn werden sie nicht sinnvoll zusammengestellt, können sich widersprüchliche oder unzureichende Angaben ergeben. In diesem Fall kann die Patientenverfügung im Notfall eventuell nicht die gewünschte Wirkung entfalten, da der Patientenwille nicht ausreichend spezifiziert ist. Das BMJV rät daher, sich zusätzlich zur Vorlage des Bundesjustizministieriums professionell beraten zu lassen. Auf meinepatientenverfügung.de können Sie online eine Patientenverfügung erstellen, die medizinischen, juristischen und ethischen Anforderungen gerecht wird und Vollständigkeits- sowie Plausibilitätsprüfungen enthält.

Was Sie zur Patientenverfügung-Vorlage vom BMJV wissen müssen


Textbausteine Bundesjustizministerium BMJVDas Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz wird oft von Krankenkassen, Journalisten oder Behörden als neutrale Stelle aufgeführt, bei der ausführliche Informationen für die Erstellung einer Patientenverfügung angeboten werden. Muster, Vordrucke oder ein Formular des Bundesjustizministeriums, bei denen man nur noch seinen Namen einträgt und unterschreibt, gibt es jedoch nicht. Das wäre auch zu kurz gesprungen, denn solche in Vielzahl im Internet und in Papierform kursierenden Vordrucke und Ankreuzformulare erfüllen häufig nicht die erforderliche Konkretisierung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2016 in seinem Beschluss (Aktenzeichen XII ZB 61/16) entschieden, dass Patientenverfügungen für eine unmittelbare Bindungswirkung ausreichend konkret formuliert sein müssen. Das bedeutet, dass Formulierungen wie beispielsweise “Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen” nicht spezifisch genug sind. Stattdessen müssen die gewünschten bzw. abgelehnten medizinischen Maßnahmen sowie spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen (z.B. Unfall, Demenz, unheilbare Krankheit im Endstadium) konkret benannt werden. Zudem muss eine Patientenverfügung eine differenzierte und widerspruchsfreie Dokumentation des Patientenwillens gewährleisten sowie Spielraum für individuelle Wertevorstellungen lassen. Eine allgemein gehaltene Patientenverfügung würde diesen strengen juristischen Vorgaben nicht gerecht werden.

Statt eines Vordrucks stellt das Bundesjustizministerium aber eine Broschüre zur Verfügung, die rechtlich gesicherte Textbausteine für eine Patientenverfügung enthält. Die Informationen und Handreichungen verstehen sich allerdings als Anregung und Formulierungshilfen. Werden diese nicht sinnvoll zusammengestellt, ergeben sich gegebenenfalls widersprüchliche Angaben. Daher empfiehlt das BMJV auch in seiner Internetpräsenz (zur Ansicht hier klicken) und in seiner Info-Broschüre mehrfach, sich bei der Abfassung der Patientenverfügung von einer fachkundigen Person / Stelle beraten zu lassen. Hier ergibt sich ein Kreislauf, weil viele Stellen auf das Justizministerium verweisen, dieses aber selbst zu einer professionellen Beratung rät. Wo also kann man eine korrekte und rechtssichere Patientenverfügung erstellen?

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Die Experten von meinepatientenverfügung.de schaffen Abhilfe. Hier können Sie online eine individuelle Patientenverfügung erstellen, ohne selbst etwas formulieren zu müssen. Das Dokument setzt sich aus vielen Textbausteinen zusammen. Die Inhalte dieser Bausteine basieren auf den Empfehlungen des Bundesjustizministeriums und sind rechtlich geprüft. Außerdem sind Plausibilitätsprüfungen und viele Informationstexte integriert, sodass Widersprüche einzelner Passagen vermieden werden.

Im Gegensatz zu den meisten Vorducken und den Textbausteinen des BMJV sind unterschiedliche Regelungen je Anwendungssituation möglich. Sie können zum Beispiel in einer Unfallsituation andere Entscheidungen zu medizinischen Maßnahmen treffen als in der Situation der unmittelbaren Sterbephase. Gleiches gilt für Ihre Entscheidung zur Organspende, die Sie je Situation unterschiedlich verfügen können. Dies ist auch auf einem Organspendeausweis so nicht möglich.

Darüber hinaus können Sie direkt am Anschluss an die Patientenverfügung kostenlos noch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung erstellen. Sie benötigen keinerlei Vorkenntnisse, denn Sie bekommen an jeder Stelle umfangreiche Hilfe-/Informationstexte angeboten, die Ihnen die Erstellung Ihrer individuellen Patientenverfügung erleichtern. Zudem besteht die Möglichkeit sich bei der Erstellung telefonisch unterstützen zu lassen.

Der gesamte Prozess zur Erstellung einer Patientenverfügung dauert, je nach bereits vorliegender Meinungsbildung, nur ca. eine Stunde und kann jederzeit pausiert und später weiter fortgeführt werden.

Beginnen Sie jetzt und erstellen Sie sich eine medizinisch, juristisch und ethisch fundierte Patientenverfügung – für ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben und Sterben.

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