Gesundheitliche Versorgungsplanung am Lebensende in zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

§ 132 SGB V ermöglicht zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren gesetzlich versicherten Bewohnern in ihren Einrichtungen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (Advance Care Planning - ACP) anzubieten. Was bedeutet dies in der Praxis?

ACP in Pflegeeinrichtungen - Was beinhaltet das Gesetz?


Advance Care PlanningDas Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland hat den § 132g SGB V in seiner heutigen Ausprägung geschaffen. Danach können die eingangs genannten Einrichtungen für ihre gesetzlich versicherten Bewohner eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Die Beratung soll individuell erfolgen und über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung aufklären sowie Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufzeigen.

In einer Fallbesprechung  soll entsprechend der Bedürfnisse des Patienten Aufklärung zu medizinischen Abläufen in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses betrieben, Notfallsituationen besprochen und geeignete Maßnahmen dargestellt werden. Dies kann die Einrichtung durch eigene Berater oder in Zusammenarbeit mit „dritten Anbietern“ realisieren.

Beratung auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung


Nach Absatz 4 des vorgenannten Paragrafen trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Beratung. Auch wenn damit alle Voraussetzungen für das Angebot in den Pflegeeinrichtungen gegeben wären, wird ACP bisher eher lückenhaft angeboten. Sicher auch weil das Anbieten von ACP für die Institutionen keinen verpflichtenden Charakter hat. Hier hilft nur eine konkretes Nachfragen in der betreffenden Einrichtung.

ACP soll vorbereiten und Selbstbestimmung sichern.


Die betroffenen Pflegeeinrichtungen haben die Chance, wichtige Beratungsangebote als Mehrwert zu schaffen, die sogar von einem Sozialversicherungsträger finanziert werden.

Das ACP-Konzept soll am Ende des Lebens eines Menschen sicherstellen, dass diese Zeit selbstbestimmt und nicht gegen seinen Willen aus rein medizinischer und pflegerischer Sicht gestaltet wird. Dafür ist es natürlich notwendig, die Wünsche des Menschen zu kennen. Advance Care Planning hat  genau dies zum Inhalt: Erfragen, dokumentieren, begleiten und alle Beteiligten einbeziehen.

Unterstützung durch Meine Patientenverfügung


Dokumentenmappe von Meine Patientenverfügung

Zentraler Bestandteil von Advance Care Planning ist, neben der beratenden Entscheidungsfindung im Dialog, die Festlegung, welche Maßnahmen in Behandlungs- und vor allem Notfallsituationen gewünscht oder abgelehnt werden. Die Entscheidungen sind schriftlich zu dokumentieren. Der Service von meinepatientenverfügung.de beinhaltet eine Patientenverfügung, die medizinisch, ethisch und rechtlich fundiert ist. Festlegungen können (im Gegensatz zu vielen Musterformularen) für verschiedene Anwendungssituationen individuell unterschiedlich erfolgen. Freie Texteingaben ermöglichen individuelle Hinweise und Dokumentationen. Und durch unseren Notfallbogen kann auch ein Notarzt schnell relevante Hinweise erhalten.

Der Anwender wird durch ein Online-Interview geführt, welches ohne Vorkenntnisse gestartet werden kann. Es sind Plausibilitätsprüfungen und viele Informationstexte integriert, sodass auch Widersprüche einzelner Passagen vermieden werden. Über eine „Entwurfsansicht“ können die Inhalte mit einem Arzt und weiteren Personen besprochen werden, bevor die Dokumente gedruckt und übersandt werden.

Darüber hinaus können direkt am Anschluss an die Patientenverfügung kostenlos noch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung erstellt werden, was gerade für Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen wichtig ist. Wenn Sie eine selbstbestimmte Vorsorge nicht von der Frage abhängig machen wollen, ob Ihnen ACP angeboten wird oder nicht, erstellen Sie bereits jetzt die wichtigsten Vorsorgedokumente und legen Sie damit den Grundstein für Ihr ganz eigenes und persönliches Advance Care Planning.

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