Würdevolles Sterben

Mit dem Tod beschäftigen sich nur wenige Menschen rechtzeitig. Doch spätestens, wenn ein naher Angehöriger oder man selbst eine schwere Krankheit bekommt, wird das Thema wichtig. Schnell beginnt man sich dann auch Gedanken darüber zu machen, was man ganz persönlich unter einem würdevollen Sterben versteht. Dass in diesem Zusammenhang auch ganz formelle Dinge wie z.B. eine Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung von großer Bedeutung sind, ist Vielen nicht bewusst. Hier finden Sie dazu wertvolle Informationen und Tipps, die nicht nur im Ernstfall, sondern auch vorsorglich hilfreich sind.

Was bedeutet würdevolles Sterben?


würdevolles SterbenNimmt ein Leben sein Ende, soll dies so angenehm wie möglich geschehen. Würdevolles Sterben definiert sich in erster Linie durch ärztliche Ethik und Selbstbestimmung des Betroffenen. Leider liegen die eigene Einstellung des Sterbenden und die Ansichten ärztlicher Ethik oft weit auseinander. Während das ärztliche Grundverständnis vorsieht, alles Menschenmögliche zu unternehmen, um ein Leben möglichst lange zu erhalten, versteht die Selbstbestimmung eines Sterbenskranken darunter oft, dem Leben ein schnelles Ende zu bereiten, um unerträgliches Leiden zu vermeiden oder zu beenden. Das ist zur Verdeutlichung an dieser Stelle natürlich etwas „Schwarz-Weiß-gemalt“.

Kann mit einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht die Selbstbestimmung gewahrt werden?


Mit der Vorsorgevollmacht gibt der Betroffene seine Entscheidungsgewalt an eine vertraute Person ab. Bei sorgfältiger Auswahl dieser Person kann der Vollmachtgeber davon ausgehen, dass der Vollmachtnehmer in seinem Sinne handelt und somit die Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Bei einer Betreuungsverfügung ist dies nicht ganz so einfach. In der Betreuungsverfügung kann nur ein Wunsch geäußert werden, wer zum Betreuer ernannt werden soll.

Letztendlich entscheidet aber das Betreuungsgericht, wer zum Betreuer ernannt wird. Der Vorteil ist aber, dass Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden können und sollten.

Was bedeutet Sterbebegleitung und welche Unterstützungsangebote gibt es für die letzte Lebensphase?


Niemand muss in Einsamkeit sterben. Wenn die Lebenszeit absehbar ist, gibt es die Möglichkeit sich unter bester palliativer Unterstützung in eines der zahlreichen Hospize zu begeben. Dort ist man mit den Bedürfnissen Sterbender bestens vertraut. Darüber hinaus ist aber auch das Netz der ehrenamtlichen Hospizhelfer deutschlandweit gespannt. Diese sind ambulant im Einsatz und betreuen schwer Kranke und Sterbende selbstverständlich auch in den eigenen vier Wänden.

So kann Ihnen oder Ihrem Angehörigen Beistand, Fürsorge und Beratung gewährt werden, ohne die Vertrautheit des eigenen Heims verlassen zu müssen. Ihr Hospizhelfer arbeitet in der Regel ehrenamtlich und unabhängig von Konfessionen oder anderen Vorbehalten. Kosten entstehen hierbei nicht. Die Hospizhelfer der örtlichen Vereine sind ausgebildet und gelten als eine große Bereicherung für Patienten und ihre Familien in den letzten Lebensphasen. Und oft reicht schon das Wissen, dass ein mit diesem Thema vertrauter Mensch zur Seite steht, um das Leben bis zum letzten Moment lebenswert zu gestalten.

Eine Expertin berichtet von ihren Erfahrungen


Manuela Thoma-Adofo gilt in den deutschen Medien als die Expertin, wenn es um das Thema Sterbebegleitung geht. Die Referentin und Schriftstellerin (u.a.„Auf dem Weg, den niemand kennt“ Kösel 2019) enttabuisiert herzlich und humorvoll, aber ohne den nötigen Ernst zu verlieren, die Themen rund um das Lebensende. In über zwanzig Jahren als ehrenamtliche Hospizhelferin konnte sie hierzu zahlreiche Erfahrungen sammeln. Und auch mit dem Thema der Vorsorge ist sie vertraut.

Ist der Wunsch nach Sterbehilfe in einer Patientenverfügung möglich?


Die eigene Einstellung zur Selbstbestimmung löst in vielen den Wunsch aus, auch selbst über das Lebensende entscheiden zu können. Eine Patientenverfügung kann diesem Wunsch Nachdruck verleihen. Aktive Sterbehilfe kann zwar nicht verlangt werden, da sie in Deutschland verboten ist. Der Wunsch nach passiver Sterbehilfe kann allerdings durch den Ausschluss von medizinischen Maßnahmen zur Lebenserhaltung in bestimmten Situationen formuliert werden.
Dort könnte auch eine palliativmedizinische Versorgung festgelegt werden, die teilweise als indirekte Sterbehilfe bezeichnet wird. Ausführliche Informationen zum Thema Sterbehilfe erhalten Sie hier.

Wie lassen sich Ethik und Sterbehilfe miteinander vereinbaren?


In der Ethik geht es um moralische Werte. Viele Kritiker sehen diese moralischen Werte durch die Ausführung der Sterbehilfe gefährdet. Aus Sicht der ärztlichen Ethik trägt die Sterbehilfe in gewissen Situationen durchaus dazu bei, einem Patienten ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. So verstößt die passive Sterbehilfe, also die Abschaltung lebenserhaltender Geräte, nicht gegen moralische Werte, wenn für den Patienten keine Aussicht auf Besserung besteht oder durch diese Maßnahmen das Leiden nur verschlimmert würde. Die eigene individuelle Einstellung eines jeden Einzelnen macht es so schwer, eine allgemein gültige Definition für würdevolles Sterben zu finden, die Ethik und Sterbehilfe einbezieht.

Welche Rolle spielen Werte und Ethik, wenn es um würdevolles Sterben geht?


Insbesondere beim Thema würdevolles Sterben sind vor allem Werte ein sehr wichtiges und oft diskutiertes Thema. Der Hauptstreitpunkt ist die eigene Einstellung zu diesem Thema, da sie individuell ist und daher von vielen Meinungen anderer abweicht. Deshalb kommt es immer wieder zu kontroversen Diskussionen.

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