Unser Fachbeirat

Ein mit anerkannten Experten des deutschen Gesundheitswesens besetzter Fachbeirat gewährleistet ein im Nutzen und Qualitätsanspruch einzigartiges Serviceangebot.

Gudrun Schaich-Walch

Gudrun Schaich-Walch

»Wir sind in der glücklichen Lage, dass jeder Mensch das Recht hat, selbst zu entscheiden welche Maßnahmen im Krankheitsfall oder am Ende seines Lebens für ihn ergriffen werden sollen. Unsere sozialen Sicherungssysteme erlauben uns weitestgehend die Umsetzung unserer Wünsche. Auch deshalb ist es wichtig das Recht auf Selbstbestimmung zu nutzen. Eine Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht helfen dabei.«


Frau Schaich-Walch war von 1990 bis 2005 Mitglied des Bundestages, von 2001 bis 2002 Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit und von 2002 bis 2005 gesundheitspolitische Sprecherin der SPD.

Dr. Hess

Dr. Rainer Hess

»Patientenverfügungen, die den behandelnden Arzt in seinen Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen bei einem einwilligungsunfähigen Patienten binden sollen, müssen den Willen für die konkrete Behandlungssituation möglichst eindeutig und sicher beschreiben. Das macht es erforderlich, die vorsorglich in Patientenverfügungen getroffenen Entscheidungen auf konkrete Behandlungssituationen abzustellen und in den Erläuterungen zu den dazu erbetenen Erklärungen eine möglichst konkrete Hilfestellung anzubieten.«


Herr Dr. Hess war von 1988 bis 2003 Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und von 2004 bis 2012 erster Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, dem wichtigsten Steuerungsgremium im deutschen Gesundheitswesen. Anschließend war er im Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Dr. Arnd T. May

Dr. Arnd T. May

»Eine Patientenverfügung entlastet Angehörige und Vertrauenspersonen, da Informationen zu den Behandlungswünschen schriftlich vorliegen. Dabei sollten Vorsorgedokumente nicht übereilt verfasst werden. Die Umsetzung des Patientenwillens gelingt besonders gut bei validen Informationen zur komplexen Materie. Dabei können Ratsuchende schrittweise vorgehen und in einem ausführlichen Willensbildungsprozess zu einer validen Patientenverfügung kommen.«


Herr Dr. May ist Geschäftsführer des Zentrums für Angewandte Ethik in Erfurt und Recklinghausen. Er war als Mitglied der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ des Bundesministeriums der Justiz und als Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages an der Gesetzgebung zu Patientenverfügungen beteiligt. Der Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeit liegt in den Bereichen Ethik der Medizin, Klinische Ethik, Intensiv-, Notfall- und Transplantationsmedizin sowie dem Betreuungsrecht. Herr Dr. May ist zudem als Dozent tätig und Verfasser zahlreicher Fachpublikationen zur Erstellung und Anwendung von Patientenverfügungen.

Claus Moldenhauer

Claus Moldenhauer

»Eigene Betroffenheit in der Familie, aber auch Gespräche mit Versicherten, Freunden und Kollegen haben mir den Handlungsbedarf aufgezeigt. Deshalb will ich dazu beitragen, das wichtige Thema Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und damit das Recht auf Selbstbestimmung aktiv zu fördern.«


Herr Claus Moldenhauer war fast 50 Jahre bei der DAK-Gesundheit tätig, davon mehr als 20 Jahre im TOP-Management. 2004 wurde er in den Vorstand berufen und war zuletzt ab 01.01.2005 als dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender wirkend.

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